Bahr greift ein: Umstrittene RSA-Reform vorerst vom Tisch
Aus der vom Bundesversicherungsamt (BVA) angekündigten „kleinen Reform“ des Morbi-RSA wird nichts. Das für den Risikostrukturausgleich (RSA) zuständige BVA hatte angekündigt, nur eine Baustelle im RSA neu zu regeln. Das BVA wollte per Verordnung die sogenannte „Totenregelung“ zur Berücksichtigung der Kosten für verstorbene Kassenmitglieder künftig auf die Ausgaben pro Versichertentag umstellen.
Streit im Kassenlager
Darüber hatte sich das Kassenlager entzweit: Viele Kassen forderten, anstelle dieser einen Baustelle den Morbi-RSA insgesamt an seinen Schwachstellen zu reformieren. Der GKV-Spitzenverband war zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Er hatte es - als Vertreter aller Kassen - nicht leicht, sich klar zu positionieren. Und nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen vorläufigen Schlussstrich unter die Angelegenheit gezogen. Mit einem in der Wortwahl deutlichen Schreiben wurde das BVA angewiesen, die geplanten Änderungen zur Berücksichtigung „unvollständiger Versichertenepisoden“ nicht vorzunehmen.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf
Das BMG sieht, wie aus dem Schreiben weiter hervorgeht, derzeit keinen „unmittelbaren Handlungsbedarf“. Darüber hinaus macht das BMG auch gleich klar, wie es sich die weitere Vorgehensweise vorstellt. Der Gesundheitsminister wolle nämlich nicht nur vereinzelte Punkte am Finanzausgleich regeln, sondern strebt eine Neujustierung im Rahmen eines Gesamtpakets an. Dies wird von vielen Kassen im IKK- und BKK-System sowie bei den Ersatzkassen (mit Ausnahme der DAK) mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.
Tückischer RSA
Der komplizierte Finanzausgleich beschert einigen Kassen Traum-Überschüsse. Andere zwingt er jedoch in die Knie. Experten verweisen am Beispiel der City- BKK auf die Schwachstellen des RSA, die insbesondere wegen überdurchschnittlich vieler chronisch Kranker geschlossen werden musste.
Reform scheint in weiter Ferne
Neutrale Beobachter sehen die „Grätsche“ des Ministeriums mit großem Interesse. Denn das BMG hatte selbst ein Gutachten zum RSA in Auftrag gegeben, das vom 31.5.2011 datiert - passiert ist seitdem jedoch nichts. Erst durch das Vorpreschen des BVA wurde das Ministerium nun wohl aus der Reserve gelockt.
Große Hoffnungen auf eine baldige grundlegende RSA-Reform darf sich wohl niemand machen. Das lässt sich bereits daran erkennen, dass man im Berliner Ministerium keinen "unmittelbaren Handlungsbedarf" sieht.
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