Rentenbescheide: Pflegebeiträge korrekt berechnet
Die Deutsche Rentenversicherung hat Berichte über millionenfach falsch berechnete Pflegebeiträge für Rentnerinnen und Rentner zurückgewiesen. Die Berechnung sei korrekt und entspreche den Vorgaben der entsprechenden Verordnung, sagte eine Sprecherin der Rentenversicherung der Deutschen Presse-Agentur.
Die «Bild»-Zeitung hatte berichtet, dass Beiträge nicht richtig berechnet worden und 22 Millionen Rentenbescheide deshalb falsch seien. Doch sagte die Sprecherin der Rentenversicherung: «Es liegt kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide sind korrekt.»
Nachzahlung wegen gestiegener Pflegebeiträge
Es geht bei den Rentnerinnen und Rentnern um die pauschale Nachzahlung der bereits seit Jahresbeginn erhöhten Pflegebeiträge. Zum 1.1.2025 stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent.
Der Beschluss im Dezember 2024 sei für die Rentenversicherung nicht kurzfristig umsetzbar gewesen, sagte die Sprecherin. Deshalb habe die Regierung in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 eine Pauschallösung vorgesehen.
Einmaliger Beitragssatz von 4,8 Prozent im Juli
Für Rentnerinnen und Rentner sollten die erhöhten Beiträge aus dem ersten halben Jahr rückwirkend im Juli nach der Rentenerhöhung mit einem einmalig um 1,2 Punkte auf 4,8 Prozent erhöhten Satz beglichen werden. Ab August gelten auch für sie wieder 3,6 Prozent Beitragssatz.
Kritik wurde - unter anderem von der Linken - schon im Juni daran geübt, dass der einmalig erhöhte Satz auf die mit der Rentenerhöhung um 3,74 Prozent angehobenen Zahlbeträge angewendet wird - obwohl die Pflegebeiträge im ersten Halbjahr auf niedrigere Renten fällig geworden wären.
Kritik an Berechnungsmethode bleibt geringfügig
Das bedeutet laut «Bild» für eine Rente von 2.547,80 Euro eine Differenz von 1,10 Euro. Die Zeitung kritisierte jedoch: «Der Staat hat seine Rentendaten nicht im Griff.»
Die Sprecherin der Rentenversicherung hielt dagegen: «Die Deutsche Rentenversicherung hat die Bescheide genau so berechnet, wie sie in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 vorgesehen ist, nämlich auf Grundlage der erhöhten Rentenzahlbeträge im Juli.»
In der Verordnung vom 30.12.2024 heißt es, dass die «Monate Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der Rentenbezieherin beträgt».
-
Neue Regelungen beim Krankengeld ab 2027
2.528
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
1.226
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.102
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
172
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
167
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
154
-
Neue Arbeitsverhältnisse
153
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
151
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
134
-
G-BA regelt Verordnung von Fahrten zur tagesstationären Behandlung
130
-
Keine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung Alleinstehender
09.09.2026
-
Reanimation allein begründet nicht automatisch vollstationäre Vergütung
08.09.2026
-
Im Betrieb verletzt und trotzdem kein Arbeitsunfall – Sturz auf dem Weg zur Massage nicht versichert
01.09.2026
-
eAU-Verfahren wird ab 2027 weiter optimiert
31.08.2026
-
Kein Unfallversicherungsschutz bei „IRENA“
27.08.2026
-
Gesetzgeber darf Cannabisblüten aus GKV-Leistungskatalog streichen
26.08.2026
-
Früherkennung für Kinder wird um neue U10 erweitert
24.08.2026
-
Beim Wechselmodell haben beide Elternteile Anspruch auf Kindergeld
18.08.2026
-
GKV darf Versicherte nicht mit Geschenken vom Kassenwechsel abhalten
17.08.2026
-
Tiefstand bei Zahl der BAföG-Empfänger
06.08.2026