Rentenbescheide: Pflegebeiträge korrekt berechnet
Die Deutsche Rentenversicherung hat Berichte über millionenfach falsch berechnete Pflegebeiträge für Rentnerinnen und Rentner zurückgewiesen. Die Berechnung sei korrekt und entspreche den Vorgaben der entsprechenden Verordnung, sagte eine Sprecherin der Rentenversicherung der Deutschen Presse-Agentur.
Die «Bild»-Zeitung hatte berichtet, dass Beiträge nicht richtig berechnet worden und 22 Millionen Rentenbescheide deshalb falsch seien. Doch sagte die Sprecherin der Rentenversicherung: «Es liegt kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide sind korrekt.»
Nachzahlung wegen gestiegener Pflegebeiträge
Es geht bei den Rentnerinnen und Rentnern um die pauschale Nachzahlung der bereits seit Jahresbeginn erhöhten Pflegebeiträge. Zum 1.1.2025 stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent.
Der Beschluss im Dezember 2024 sei für die Rentenversicherung nicht kurzfristig umsetzbar gewesen, sagte die Sprecherin. Deshalb habe die Regierung in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 eine Pauschallösung vorgesehen.
Einmaliger Beitragssatz von 4,8 Prozent im Juli
Für Rentnerinnen und Rentner sollten die erhöhten Beiträge aus dem ersten halben Jahr rückwirkend im Juli nach der Rentenerhöhung mit einem einmalig um 1,2 Punkte auf 4,8 Prozent erhöhten Satz beglichen werden. Ab August gelten auch für sie wieder 3,6 Prozent Beitragssatz.
Kritik wurde - unter anderem von der Linken - schon im Juni daran geübt, dass der einmalig erhöhte Satz auf die mit der Rentenerhöhung um 3,74 Prozent angehobenen Zahlbeträge angewendet wird - obwohl die Pflegebeiträge im ersten Halbjahr auf niedrigere Renten fällig geworden wären.
Kritik an Berechnungsmethode bleibt geringfügig
Das bedeutet laut «Bild» für eine Rente von 2.547,80 Euro eine Differenz von 1,10 Euro. Die Zeitung kritisierte jedoch: «Der Staat hat seine Rentendaten nicht im Griff.»
Die Sprecherin der Rentenversicherung hielt dagegen: «Die Deutsche Rentenversicherung hat die Bescheide genau so berechnet, wie sie in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 vorgesehen ist, nämlich auf Grundlage der erhöhten Rentenzahlbeträge im Juli.»
In der Verordnung vom 30.12.2024 heißt es, dass die «Monate Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der Rentenbezieherin beträgt».
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
1.462
-
Neue Arbeitsverhältnisse
785
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
667
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
378
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
371
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
349
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
326
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
318
-
MDK Untersuchung der Arbeitsunfähigkeit
256
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
231
-
Vertrauen in Pflegeversorgung schwindet – Mehrheit fordert Reformen
27.02.2026
-
Diskussionen über Krankenhausreform verzögern Abschluss der Gesetzespläne
25.02.2026
-
Antragsloses Kindergeld soll Eltern entlasten
20.02.2026
-
Elektronische Patientenakte bleibt hinter Erwartungen zurück
19.02.2026
-
Mehrheit hält Sozialstaat für nicht finanzierbar
11.02.2026
-
Grundrente verbessert Einkommen von über einer Million Menschen
09.02.2026
-
Bundesrat äußert sich kritisch zur geplanten Reform der Apothekenversorgung
04.02.2026
-
Keine Kostenübernahme für Nierentransplantation im Ausland
29.01.2026
-
Krankenkassen planen digitales Navigationstool für Facharztüberweisungen
27.01.2026
-
Verordnung für Intensivpflege künftig per Videosprechstunde möglich
26.01.2026