Welche Kurse die Krankenkasse zahlt
Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht. "Jede Krankenkasse vor Ort entscheidet über eine mögliche Förderung", sagt Ann Marini, Sprecherin des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Berlin. Damit ein Kurs grundsätzlich förderungsfähig ist, müsse er bestimmte Kriterien erfüllen. Diese Inhalte und Qualitätskriterien sind in einem Leitfaden geregelt, dem "Leitfaden Prävention". Die aktuelle Fassung aus dem Jahre 2010 hat verbindliche Wirkung für die derzeit 146 Krankenkassen in Deutschland. Diese müssen in ihren Satzungen "Leistungen zur primären Prävention vorsehen".
Darunter versteht man Kurse aus 4 Bereichen:
- richtige Bewegung
- gesunde Ernährung
- Stressbewältigung und Entspannung sowie
- der Verzicht auf Suchtmittel.
"Die Krankenkassen können die präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen in diesen 4 Bereichen entweder selbst erbringen oder geeignete Anbieter mit der Durchführung beauftragen", erläutert Marini. Wer einen Präventionskurs direkt bei der Krankenkasse macht, kann sicher sein, dass er den Förderungskriterien genügt und die Kosten meist in voller Höhe übernommen werden.
Welche Förderkriterien gelten?
Die Krankenkassen lagern aus Kostengründen jedoch immer mehr Kurse aus. Kurse bei externen Einrichtungen wie Fitnesscentern sind häufig die einzige Alternative, ein geeignetes Angebot zu finden. Die Fördermöglichkeiten sollten aber bereits im Vorfeld mit der Krankenkasse abgeklärt werden. Denn: Damit die Krankenkasse etwas fördern kann, muss es zwingend von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt werden. Und der Kurs selbst muss ein klares Kursziel verfolgen und zeitlich begrenzt sein. Das bedeutet: Die Kurse müssen im wöchentlichen Rhythmus über einen Zeitraum von mindesten 8 und höchstens 12 Wochen stattfinden. Eine Ausnahme gibt es für Berufstätige: Für sie können auch Kompaktkurse finanziert werden. Bei der Vielzahl an Kursangeboten fällt ein Überblick schwer. Eine gute Möglichkeit bieten die Datenbanken der Krankenkassen im Internet, in der alle geförderten Angebote aufgeführt sind.
Anzahl der Kurse ist begrenzt
Um die Breitenwirkung zu erhöhen legt der Leitfaden fest, dass jeder Versicherten maximal 2 Maßnahmen im Jahr gefördert bekommt. Eine weitere Einschränkung: Denselben Kurs kann die Kasse nicht in 2 aufeinanderfolgenden Jahren fördern. Aber selbst wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, gilt immer: Das letzte Wort hat die Krankenkasse. "Dass ein Kurs alle notwendigen Bedingungen erfüllt, ist zwar eine notwendige Voraussetzung, aber keine Garantie für eine Kassenförderung", sagt Marini.
Regelmäßige Kursteilnahme sichert Zuschuss
Wenn die Kassen fördern, seien es durchschnittlich 80 % des Kurspreises. Selbst bei derselben Krankenkasse könne es aber regionale Schwankungen geben. Die anteilige Kostenerstattung erfolge im Nachhinein. Und zwar auch nur dann, wenn der Versicherte eine Teilnahmebestätigung vom Kursleiter vorlege. "Die Krankenkassen können ihre Zusagen auch im Nachhinein zurückziehen, wenn der Versicherte nicht regelmäßig am Kurs teilgenommen hat", betont Kai Vogel, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Deswegen sei es wichtig, sich jede einzelne Stunde vom Kursleiter bescheinigen zu lassen.
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