GKV zahlt keine Sonderausstattung für Badeprothese
Bei der gesetzlich krankenversicherten Klägerin wurde 2007 der rechte Unterschenkel amputiert. Sie erhielt durch die beklagte Krankenkasse eine Unterschenkelprothese. Im Juli 2008 verordnete der behandelnde Arzt zusätzlich eine Bade- und Schwimm-Unterschenkelprothese. Einen Antrag auf Kostenübernahme lehnte die Krankenkasse zunächst ganz ab, da es sich nicht um eine Kassenleistung handele.
Nach MDK-Gutachten Zusatzprothese bewilligt
Nachdem im Widerspruchsverfahren durch Orthopädiemeister und Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MdK) wegen einer zusätzlichen Einschränkung der Greiffähigkeit der linken Hand ein grundsätzlicher Bedarf für eine Bade- und Schwimmprothese festgestellt wurde, bewilligte die Kasse eine solche in herkömmlicher Bauweise mit Weichwandschaft.
Die Klägerin wollte aber eine Badeprothese mit Silikonlinertechnik, da dies auch der Ausstattung bei der anderen Prothese entspreche.
Kein Mehrwert durch Sonderausstattung der Zusatzprothese
Die teurere Badeprothese biete insgesamt nur geringe Gebrauchsvorteile, z.B. bei längeren Strandurlauben oder längerem Stehen im Wasser, die eine Kostentragung durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht rechtfertigten. Zu erbringen sei nur eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung. Die Klägerin könne allerdings im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts auch die teurere Prothese anschaffen, wenn sie die Mehrkosten trage.
Urteil rechtskräftig - Revision zugelassen
Das Landessozialgericht hat das insoweit klageabweisende Urteil des Sozialgerichts Trier bestätigt. Die Entscheidung des Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz fiel mit Urteil v. 2.2.2012 (L 5 KR 75/10). Die Revision zum Bundessozialgericht wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
941
-
Urlaub während Krankschreibung: Was ist zu beachten?
672
-
Neue Arbeitsverhältnisse
441
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
368
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
334
-
Die rechtmäßige Aufforderung durch die Krankenkasse
280
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
252
-
Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
208
-
Entgeltfortzahlung statt Kinderkrankengeld für Azubis
198
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
188
-
Bundeskabinett beschließt Aktionsplan für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit
08.04.2026
-
G-BA ermöglicht Off-Label-Behandlung für Long-COVID-Patienten
07.04.2026
-
Kommission legt umfangreiches Sparpaket für Gesundheitsreform vor
31.03.2026
-
Bundesrat gibt Weg frei für Krankenhausreform
27.03.2026
-
PTBS als Wie-Berufskrankheit bei Leichenumbettern
27.03.2026
-
Sozialdatenschutz schützt anonyme Hinweisgeber
27.03.2026
-
Urteile zur gesetzlichen Unfallversicherung im Überblick
24.03.2026
-
Elektronische Krankschreibung führt zu mehr erfassten Fehlzeiten
20.03.2026
-
Kabinett bringt antragsloses Kindergeld auf den Weg
18.03.2026
-
Aktuelle Finanzentwicklung der GKV 2025
17.03.2026