Leistungsrecht: Indikation für Knochendichtemessung ausgeweitet

Die Voraussetzungen für die Verordnung einer Knochendichtemessung zu Kassenlasten wurden gelockert.

Der Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschloss am 21.2.2013, den Indikation für eine Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) auszuweiten. Der Beschluss wird nun zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Wird er nicht beanstandet, kann er nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Verbesserte Therapiemöglichkeiten für gesetzlich Versicherte

„Diese Erweiterung des Leistungsspektrums der GKV dient der Optimierung ärztlicher Therapieentscheidungen, die für den Behandlungserfolg relevant sind“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung. „Für betroffene Patientinnen und Patienten bedeutet dies eine erhebliche Verbesserung der Behandlungsmöglichkeiten der Osteoporose.“

Bislang konnte die Osteodensitometrie nur dann zu Lasten der GKV verordnet werden, wenn Patienten einen Knochenbruch (Fraktur) ohne die normalerweise dafür erforderliche Belastung (adäquates Trauma) erlitten hatten und gleichzeitig ein begründeter Verdacht auf eine Osteoporose bestand.

Medikamentöse Behandlung muss geplant sein

Nach Auswertung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ist der G-BA zu dem Ergebnis gekommen, dass die Osteodensitometrie künftig dann zu Lasten der GKV erbracht werden kann, wenn aufgrund konkreter Befunde eine gezielte medikamentöse Behandlungsabsicht besteht. Als ein derartiger Befund gilt zwar weiterhin eine klinisch erkennbare Fraktur ohne adäquates Trauma, beispielsweise eines Wirbelkörpers. Eine solche Konstellation muss jedoch nicht mehr zwingend vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Messung der Knochendichte zum Zweck der Überprüfung der laufenden Therapie wiederholt werden soll.

Was ist Osteoporose?

Osteoporose ist eine Skeletterkrankung mit Verminderung beziehungsweise Verlust der Knochensubstanz. Sie kann zum Auftreten von Knochenbrüchen auch ohne die normalerweise dafür erforderliche Belastung führen. Osteoporose tritt oft im fortgeschrittenen Lebensalter auf. Überdurchschnittlich häufig betroffen von einer Osteoporose sind Frauen nach der letzten Menstruation (Menopause).

Aufgabe des G-BA

Der G-BA überprüft neue oder bereits erbrachte vertragsärztliche Methoden daraufhin, ob der Nutzen der Methode sowie deren medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit – auch im Vergleich zu bereits zu Lasten der GKV erbrachten Methoden – nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der jeweiligen Therapierichtung als erwiesen angesehen werden können (§ 135 Abs. 1 SGB V). Das Ergebnis der Überprüfung entscheidet darüber, ob eine Methode ambulant zu Lasten der GKV angewendet werden darf.

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