Impfkosten: Was die Kasse bei Reiseschutzimpfungen zahlt

Infektionsrisiken drohen überall, egal ob in Deutschland, Europa oder den Tropen. Nicht nur bei Fernzielen sollten Urlauber über die empfohlenen Reiseschutzimpfungen Bescheid wissen.

In Süddeutschland oder Österreich droht die FSME durch Zecken und aus dem Mittelmeerraum kann man sich durch verunreinigte Meeresfrüchte eine Hepatitis mitbringen. Besonders in tropischen Ländern lauern weitere, meist schwerwiegende Infektionsgefahren.

Natürlich gibt es keinen Grund, das zu dramatisieren. Doch jedes Jahr kommen ungeimpfte Personen mit schweren Infektionen aus dem Urlaub zurück. Das ist schlichter Leichtsinn, gegenüber sich selbst und anderen Menschen im Umfeld oder Heimatland.

Spätestens 6 Wochen vor Abreise sollten sich Urlauber um den Impfschutz kümmern. Dann bleibt genügend Zeit, um Impflücken zu schließen.

Schutzimpfungen als Regelleistungen

Dass die Krankenkassen auch die Kosten für Schutzimpfungen übernehmen müssen, ist im Gesetz geregelt. Regelleistungen sind alle Impfungen entsprechend den Schutzimpfungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Die Impfungen werden als Sachleistung gegen Vorlage der Krankenversichertenkarte bzw. der neuen Gesundheitskarte (eGK) erbracht. Zuzahlungen fallen nicht an, auch die Praxisgebühr ist nicht fällig. Welche Impfungen konkret übernommen werden, richtet sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die Grundlage der GBA-Richtlinien sind.

Reiseschutz als Mehrleistung

Zum Leistungsanspruch gehören allerdings keine Impfungen, die wegen erhöhten Gesundheitsrisikos bei einem privaten Auslandsaufenthalt (Urlaub) erforderlich sind bzw. empfohlen werden. Die Krankenkassen können jedoch als Mehrleistung in ihren Satzungen auch Schutzimpfungen bei privaten Reisen vorsehen. Viele Kassen haben das auch gemacht und orientieren sich hinsichtlich der zu übernehmenden Reiseimpfungen wiederum an den STIKO- Empfehlungen.

Achtung: Nicht jede Krankenkasse bietet dieselben Leistungen. Im Zweifel ist es ratsam, vorher bei der Krankenkasse konkret nachzufragen, ob eine Kostenübernahme erfolgt. In manchen Gebieten liegen auch regionale Vereinbarungen der Kassen mit den Ärzten vor, die eine Abrechnung als Sachleistung ermöglicht.

Umfang der Leistungen

Die Kostenübernahme umfasst bei den meisten Kassen die ärztliche Leistung, den Impfstoff und die Beratung zur vorgenommenen Impfung. Sind weitere Untersuchungen zu Verträglichkeit oder zu bestehenden Allergien erforderlich, werden auch diese Kosten üblicherweise getragen.

Eine umfassende reisemedizinische Beratung gehört hingegen nicht zu den Leistungen, die von den Kassen bezahlt werden darf.

Missverständnisse bei der Malaria-Vorsorge

Immer wieder kommt es bei der Malaria-Prophylaxe zu Unsicherheiten. Hintergrund ist, dass der Schutz gegen diese Tropenkrankheit nicht als Impfstoff zur Verfügung steht, sondern durch die Einnahme eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erfolgt. Einige Krankenkassen behandeln das Malaria-Medikament wie eine Impfung und erstatten die Kosten im Rahmen der Satzungsregelung gegen Vorlage einer Rechnung. Das gilt aber nicht für alle Krankenkassen.