Gebärmutterhalskrebs: Eckpunkte für Vorsorge geändert

Der jährliche Abstrich soll durch ein organisiertes Einladungs-Programm ersetzt werden. Frauen ab 35 Jahren haben dadurch zukünftig die Wahl, wenn es um die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs geht. Welche Optionen es gibt, zeigen die neuen Eckpunkte des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Seit 1971 haben gesetzlich krankenversicherte Frauen ab einem Alter von 20 Jahren die Möglichkeit, jährlich eine Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs wahrzunehmen. Die Untersuchung wird mittels Pap-Test (Papanicolaou-Abstrich, Zellabstrich vom Gebärmuttermund) durchgeführt.

Kombination bei Vorsorgeuntersuchung

Frauen ab dem Alter von 35 Jahren soll statt der derzeitigen jährlichen zytologischen Untersuchung alle drei Jahre eine Kombinationsuntersuchung – bestehend aus einem Test auf genitale Infektionen mit humanen Papillomaviren (HPV) und einer zytologischen Untersuchung – angeboten werden. Frauen im Alter zwischen 20 und 35 Jahren haben weiterhin Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung. Vorgesehen ist weiterhin, dass die Screening-Strategien inklusive Intervallen und Altersgrenzen nach einer mindestens sechsjährigen sogenannten Übergangsphase auf Änderungsbedarfe überprüft werden.

Früherkennung als Optionsmodell

In den ursprünglichen Eckpunkten war ein Optionsmodell für das Screening von Frauen ab dem Alter von 30 Jahren festgelegt, wonach für einen Übergangszeitraum eine Wahlmöglichkeit zwischen jährlicher zytologischer Untersuchung und primärem HPV-Screening (mit Zytologie-Triage bei positivem HPV-Test) in einem 5-Jahres-Intervall vorsah. Eine Kombination beider Screening-Strategien oder ein Wechsel vor Ablauf des Screeningintervalls war dabei nicht vorgesehen.

Zuverlässigkeit der Vorsorgemethoden

Die Änderung der Eckpunkte ist vom G-BA als Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens zu Beschlussentwürfen des zukünftigen Zervixkarzinom-Screenings als notwendig erachtet worden. Die Einwände von wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Medizinprodukteherstellern und der Bundesärztekammer hatten sich im Wesentlichen auf die Zuverlässigkeit der Testmethoden, die Auswirkungen des geplanten Optionsmodells auf die Teilnahmeraten, das Screeningintervall und die Abgrenzung zur Kuration bezogen. Problematisiert wurde von den Stellungnehmenden zudem die valide Evaluation der beiden optional angebotenen Screeningstrategien. . In einer Übergangszeit von mindestens 6 Jahren sollten die beiden Screeningoptionen vergleichend evaluiert werden.

Praktische Umsetzung bis Ende 2017

Resultierend aus den Änderungen der Eckpunkte hat der G-BA den Auftrag an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Erstellung von Einladungsschreiben und Versicherteninformationen angepasst. Der Abschlussbericht des IQWiG wird im II. Quartal 2017 erwartet. Angesichts der Komplexität der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Zervixkarzinom-Screenings in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie des G-BA (KFE-RL) wird der G-BA thematische Teilbeschlüsse fassen, die dann jedoch gemeinsam in Kraft treten. Aktuell berät der G-BA die Regelungen, die für die Bewertung der Programmqualität erforderlich sind. Die Beratungen zu allen Teilbeschlüssen sollen bis zum Jahresende 2017 abgeschlossen sein.

Zum Dokument: Eckpunkte für ein organisiertes Früherkennungsprogramm für Gebärmutterhalskrebs

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