Haben Sie eine elektronische Gesundheitskarte mit Bild?
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die noch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild haben, sollten sich möglichst schnell bei ihrer Krankenkasse melden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, dringend ein Foto bei der Krankenkasse einzureichen. Denn nur dann könne noch bis Jahresende 2013 eine neue eGK ausgestellt werden.
Ab 2014 gilt nur noch die eGK mit Lichtbild
Die bisherigen Versicherungskarten (ohne Lichtbild) gelten nach dem 31.12.2013 nicht mehr. Ausnahmen gibt es für Kinder unter 15 Jahren und Menschen, die sich nicht fotografieren lassen können, etwa weil sie bettlägerig sind. Es gilt also: Dsa Foto auf der eGK ist Pflicht (s. News v. 18.11.2013).
Privatrechnung bei alter Versichertenkarte
Wer nach dem 1.1.2014 mit einer Gesundheitskarte ohne Foto zum Arzt geht, hat 10 Tage Zeit nachzuweisen, dass er versichert ist. Bringt der Versicherte diesen Nachweis seiner Krankenkasse nicht innerhalb der Frist, kann der Arzt dem Patienten seine Behandlung privat in Rechnung stellen, erläutern die Verbraucherschützer.
Praxistipp: Versicherte können sich die privat berechneten Arztkosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen, wenn spätestens am Ende Quartals die elektronische Gesundheitskarte vorliegt. |
Das Foto auf der eGK soll verhindern, dass jemand anderes als der Versicherte sie benutzt.
Daten auf der eGK
Ab einem späteren Zeitpunkt sollen Patienten auf dem Chip der eGK freiwillig weitere Daten speichern lassen können, z. B. die Blutgruppe oder Allergien. Bislang sind auf der eGK nur Name, Geburtsdatum, Adresse und Versichertennummer gespeichert.
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