Insolvenz des Bauträgers: Keine außergewöhnliche Belastung beim Bauherren
Anzahlungen an insolvente Baufirma: außergewöhnlich belastend?
Ein Ehepaar beantragte für die verloren gegangenen Anzahlungen an eine Baufirma für den Bau ihres Eigenheims den Abzug außergewöhnlicher Belastungen.
- Schließlich seien die Ausgaben außergewöhnlich,
- weil sie der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht erwachsen.
Ein Argument, das die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht überzeugen konnte. Sie lehnten den Abzug außergewöhnlicher Belastungen ab.
Bizzare Begründung: Unterzeichnung des Vertrags und nicht Firmenpleite war Ursache allen Übels
Eine außergewöhnliche Belastung liegt nicht vor, weil die Unterzeichnung des Werkvertrags für den Bau des Hauses der eigentliche Grund für die Anzahlung und somit für den Verlust der Anzahlung ist. Und die Unterzeichnung eines Bauvertrags stellt keine außergewöhnliche Belastung dar.
(FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.3.2010, 2 K 1029/09).
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