Etwas arbeitsunfähig? Ungenaue Bedingungen bescheren Versicherungsnehmer Krankentagegeld
Krank durch Mobbing
Ein Projektleiter für Brandschutzanlagen wurde auf übelste Weise am Arbeitsplatz gemobbt. Das ging soweit, dass er deswegen krank wurde und nicht mehr arbeiten konnte. Im Anschluss an die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt im Normalfall die Krankenkasse.
Arbeitsunfähigkeit nur an diesem Arbeitsplatz
In diesem Fall hatte der Arbeitnehmer eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen; vereinbart war ein Tagegeld in Höhe von 117,37 EUR. Zuerst zahlte der Versicherer auch, stellte dann aber unter Hinweis auf ein Sachverständigengutachten die Leistungen ein. In dem Gutachten wurde dem Projektleiter aufgrund des Mobbings eine „Arbeitsplatzunverträglichkeit“, aber ansonsten die 100 %ige Arbeitsfähigkeit bescheinigt.
Auf Arbeitsfähigkeit am konkreten Arbeitsplatz kommt es an
Der Arbeitnehmer klagte den Anspruch auf das aufgelaufene Krankentagegeld in Höhe von gut 8.000 EUR ein und bekam vor dem OLG Celle Recht. Die Richter verwiesen auf die vereinbarten Versicherungsbedingen, die von einer Arbeitsunfähigkeit ausgehen, „wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht“.
Diese Klausel interpretierte das Gericht so, dass auf den bisherigen Beruf in der konkreten Ausgestaltung bei einem bestimmten Arbeitgeber abgestellt werden muss. Da der Projektleiter krankheitsbedingt nicht mehr in sein bisheriges Arbeitsumfeld zurückkehren konnte und auch kein anderer – unbelasteter – Arbeitsplatz bei dem Arbeitgeber zur Verfügung stand, gewann er den Rechtsstreit.
Dem Versicherer gab das Gericht mit auf den Weg, dass er gewollte Ausschlüsse oder Einschränkungen der Leistungspflicht klar und deutlich formulieren möge.
(OLG Celle, Urteil v. 12.5.2010, 8 U 216/09).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
8672
-
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
435
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
366
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
343
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
316
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2951
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
257
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
250
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
244
-
Gartenpflege durch Mieter - Kostenfragen und Verletzung der Gartenpflegepflicht
213
-
Muss der Hersteller nach Vertragsende das Warenlager vom Distributor zurücknehmen?
07.08.2026
-
Bundesnetzagentur wird nationale Marktüberwachungsbehörde bei der KI-Aufsicht
16.07.2026
-
Übertragung von unverbrieften Aktien in der Familien-AG
15.07.2026
-
Produktkrise und Rückruf: Ein kompakter Leitfaden für Hersteller
14.07.2026
-
Anfechtung von D&O-Policen: Urteil beanstandet marktübliche Severability-Klauseln
09.07.2026
-
BGH zur Auslegung von Mehrheitsklauseln in Gesellschaftsverträgen
08.07.2026
-
China verschärft Korruptionsstrafrecht: Neue Risiken bei Handelsvertreter- und Agenturmodellen
17.06.2026
-
Beendigung einer GbR durch Vereinigung aller Gesellschaftsanteile in der Hand
17.06.2026
-
Der Teufel ist Schleichwerbung – oder: was Meryl Streep mit dem Medienrecht zu tun hat
16.06.2026
-
Das EU-Mercosur-Abkommen ab dem 1. Mai 2026: Zollvorteile und neue Anforderungen für Unternehmen
15.06.2026