BGH zur Selbstanzeige: Halbe Wahrheit bewirkt noch keine Straffreiheit
Der Ankauf einer Schweizer Steuerdaten-CD machte vielen Steuersündern Anfang dieses Jahres zu schaffen. Seit Jahresbeginn haben sich mehr als 19.400 Steuerzahler selbst angezeigt - fast zehnmal mehr als sonst in einem ganzen Jahr.
Nur einige „aufdeckungsgefährdete“ Konten offengelegt
Wer jedoch nur einige „aufdeckungsgefährdete“ Konten in der Selbstanzeige offengelegt hat und die Existenz anderer Konten weiterhin verschweigt, bekommt Probleme durch einen Beschluss des BGH. Das Gericht stellt für „halbe Wahrheiten“ keine Straffreiheit in Aussicht, vielmehr muss der Steuerpflichtige hinsichtlich aller Konten „reinen Tisch“ machen.
Der Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch bedarf nach Ansicht des BGH einer doppelten Rechtfertigung:
- Zum einen sollen verborgene Steuerquellen erschlossen werden,
- zum anderen soll ein Anreiz zur Steuerehrlichkeit gegeben werden.
Das Gesetz fordert die vollständige Rückkehr zur Steuerehrlichkeit. Eine sog. Teilselbstanzeige bewirkt daher keine Strafbefreiung. Es reicht nicht aus, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil der bisher verschwiegenen Zinseinkünfte nacherklärt und die restlichen Zinseinkünfte weiterhin verschweigt, weil er z. B. keine akute Gefahr der Aufdeckung sieht.
(BGH, Beschluss v. 20.5.2010, 1 StR 577/09).
Praxishinweis: Im vorliegenden Fall hatte der Geschäftsführer einer US-Gesellschaft Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,8 Mio. EUR verkürzt. Durch eine Selbstanzeige wollte er einer Strafe entgehen. Der BGH erschwert mit diesem Beschluss den Weg in die Straffreiheit und hält nicht mehr an seiner früheren Rechtsprechung fest, wonach eine Teilselbstanzeige wirksam sein kann.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.1022
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
583
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
526
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
433
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
406
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
394
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
391
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
368
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
363
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
358
-
§ 377 HGB in der Praxis – Haftungsfallen, Beweisprobleme und Besonderheiten des Streckengeschäfts
16.03.2026
-
Unterlassungsverfügung verpflichtet nicht zur Einreichung der ursprünglichen Gesellschafterliste
12.03.2026
-
Steuerhinterziehung: BGH ändert Rechtsprechung zur Umsatzsteuervoranmeldung
12.03.2026
-
Höchstalter 70 Jahre für Geschäftsführer ist keine Diskriminierung
11.03.2026
-
Ratifizierung stockt – Kann das Mercosur-Abkommen vorläufig in Kraft treten?
18.02.2026
-
Zur Verjährung des Abfindungsanspruchs eines Gesellschafters bei Einziehung seiner Geschäftsanteile
18.02.2026
-
Für Geldwäscheverstöße haften Unternehmen unmittelbar
11.02.2026
-
Sanctions Compliance: Bundestag beschließt Verschärfung des Sanktionsstrafrechts
10.02.2026
-
Hohe Anforderungen an die Zulässigkeit der Gesellschafterklage nach § 715b BGB
09.02.2026
-
Influencer-Marketing: Unerkannte Handelsvertreter als Kostenrisiko
27.01.2026