BGH zur Selbstanzeige: Halbe Wahrheit bewirkt noch keine Straffreiheit
Der Ankauf einer Schweizer Steuerdaten-CD machte vielen Steuersündern Anfang dieses Jahres zu schaffen. Seit Jahresbeginn haben sich mehr als 19.400 Steuerzahler selbst angezeigt - fast zehnmal mehr als sonst in einem ganzen Jahr.
Nur einige „aufdeckungsgefährdete“ Konten offengelegt
Wer jedoch nur einige „aufdeckungsgefährdete“ Konten in der Selbstanzeige offengelegt hat und die Existenz anderer Konten weiterhin verschweigt, bekommt Probleme durch einen Beschluss des BGH. Das Gericht stellt für „halbe Wahrheiten“ keine Straffreiheit in Aussicht, vielmehr muss der Steuerpflichtige hinsichtlich aller Konten „reinen Tisch“ machen.
Der Verzicht auf den staatlichen Strafanspruch bedarf nach Ansicht des BGH einer doppelten Rechtfertigung:
- Zum einen sollen verborgene Steuerquellen erschlossen werden,
- zum anderen soll ein Anreiz zur Steuerehrlichkeit gegeben werden.
Das Gesetz fordert die vollständige Rückkehr zur Steuerehrlichkeit. Eine sog. Teilselbstanzeige bewirkt daher keine Strafbefreiung. Es reicht nicht aus, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil der bisher verschwiegenen Zinseinkünfte nacherklärt und die restlichen Zinseinkünfte weiterhin verschweigt, weil er z. B. keine akute Gefahr der Aufdeckung sieht.
(BGH, Beschluss v. 20.5.2010, 1 StR 577/09).
Praxishinweis: Im vorliegenden Fall hatte der Geschäftsführer einer US-Gesellschaft Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,8 Mio. EUR verkürzt. Durch eine Selbstanzeige wollte er einer Strafe entgehen. Der BGH erschwert mit diesem Beschluss den Weg in die Straffreiheit und hält nicht mehr an seiner früheren Rechtsprechung fest, wonach eine Teilselbstanzeige wirksam sein kann.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.3882
-
Welche Streu- und Räumpflichten bestehen für Parkplätze?
1.077
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
543
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
528
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
502
-
Transparenzregister: Wirtschaftlich Berechtigter nach GWG
426
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
369
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
346
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
312
-
Brief- und Fernmelde-/ Kommunikationsgeheimnis: Was ist erlaubt, was strafbar?
302
-
Wirecard: Getäuschte Aktionäre gehen leer aus
21.01.2026
-
Zur Unbestimmtheit des Unternehmensgegenstandes in GmbH-Satzungen
21.01.2026
-
D&O-Versicherung und Ausschluss bei wissentlicher Pflichtverletzung
20.01.2026
-
Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
14.01.2026
-
Cybersicherheit: Die NIS2-Richtlinie und ihre Folgen für Unternehmen
23.12.2025
-
Der Gesellschafterstreit – Streitbeilegung
17.12.2025
-
Der Gesellschafterstreit - Prävention
17.12.2025
-
Der Gesellschafterstreit – Vor Gericht
17.12.2025
-
Außergerichtliche Erscheinungsformen eines Gesellschafterstreits
17.12.2025
-
China führt elektronische Stempel ein: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
09.12.2025