Ingrid Schmidt als BAG-Präsidentin verabschiedet

Vor wenigen Tagen ist die 16-jährige Amtszeit einer klugen, selbstbewussten und kommunikationsstarken Frau zu Ende gegangen. Sie hat geprägt und Spuren hinterlassen. Viele trauern ihr schon jetzt nach.

Gemeint ist nicht Angela Merkel, sondern Ingrid Schmidt. Als Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts war sie zentrale Figur des Arbeitsrechts – nicht nur qua Amt, sondern eben auch als Person. Als sie am 1. März 2005 ihr Amt - als erste Frau - antrat, war sie schon mehr als 10 Jahren Richterin am BAG und dann auch Vorsitzende Richterin. Das Gericht war schon von Kassel nach Erfurt gewechselt, aber es galt die Institution am neuen Ort weiter zu verankern, aus den vielen Richterinnen und Richtern, die seitdem neu hinzugekommen sind, eine Gemeinschaft zu formen, die den "inneren Dialog" wachhält und die gute Rahmenbedingungen richterlichen Entscheidens vorfindet.

Stets klar kommuniziert und sich positioniert

Dazu gehörte sicherlich auch, dass das Bundesarbeitsgericht heute das oberste Bundesgericht ist, das am ehesten dem Ziel geschlechtsparitätischer Besetzung entgegenkommt. "Es reicht nicht, nur Gendersternchen zu befürworten", ließ sie sich noch im Juli diesen Jahres im Handelsblatt zitieren und zeigte durch die eigene Führung des Hauses, was wichtiger ist: Qualifizierte Frauen zu suchen, zu fördern und manchmal vielleicht auch zu ermutigen. Überhaupt: Durch ihre Interviews in den wichtigen deutschen Leitmedien hat sie über all die Jahre immer wieder eine gute Kommunikation nach außen geführt – und durch klare Positionierung auch in strittigen Fragen für ihr Haus geworben.

Gesetzgeberische Lücke gefüllt

Sie selbst formte in der Rechtsprechung des Ersten Senats, dem sie vorstand, insbesondere das Betriebsverfassungsrecht und das Arbeitskampfrecht. Letzteres ist und bleibt wohl noch einige Zeit Richterrecht reinsten Wassers. Die Politik hat bislang gescheut, hier durch die Schaffung eines Arbeitskampfgesetzes Verantwortung zu übernehmen. So musste Erfurt einspringen. Wichtige Entscheidungen zum Unterstützungsstreik, aber auch zum Schadensersatzanspruch beim rechtswidrigen Streik fallen in ihre Ägide. Diese Entscheidungsfindung war immer eingebettet in einen Dialog mit der Wissenschaft. Sie wusste, dass auch das Gericht letztlich nur überzeugen kann durch die Kraft des Arguments, nicht die Autorität des Amts - imperio rationis, nicht ratione imperii. Die gute Tradition ihrer Vorgänger, hier stets den Austausch zu pflegen, hat sie fortgeführt und intensiviert.

Dem Arbeitsrecht weiter verbunden 

In den Standardkommentierungen und wichtigen Zeitschriften des Arbeitsrechts ist sie weiterhin Mitherausgeberin und Autorin. Sie ist leidenschaftliche Richterin, aber eben auch leidenschaftliche Arbeitsrechtlerin. Darin ist sie vielleicht nicht unbeeinflusst von ihrem Vorvorgänger im Amt, Thomas Dieterich, dessen wissenschaftliche Mitarbeiterin sie einst beim Bundesverfassungsgericht war. Der weckte in ihr vielleicht auch gerade das Interesse am Arbeitsrecht, war sie doch zuvor Richterin in der Sozialgerichtsbarkeit – eine Erfahrung, die ihr später auch in der neuen Rolle geholfen haben mag.

Ingrid Schmidt stand einem Haus vor, das aus einer Vielzahl sehr unterschiedlicher und sehr selbständiger Mitarbeiter besteht. Keine der Richterinnen und keiner der Richter würde sich von seiner Präsidentin die Entscheidung vorgeben lassen. Das ist auch gut so. Aber sie mochten auf ihren Rat hören und ihre Ansicht wägen. So habe ich es von nicht wenigen gehört. Und das ist nicht wenig.
 

Schlagworte zum Thema:  Personalie, Arbeitsrecht