Nur 44 Prozent aller Beschäftigten bekommen Urlaubsgeld
Die Analyse beruht auf einer Online-Befragung des Internet-Portals www.lohnspiegel.de, das vom WSI betreut wird. Insgesamt wurden die Angaben von rund 50.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2025 bis Ende Mai 2026 ausgewertet.
Urlaubsgeld: Beschäftigte mit Tarifvertrag im Vorteil
Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt laut der Befragung von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste Faktor ist weiterhin die Frage der Tarifbindung. So erhalten 73 Prozent der Beschäftigten in tarifgebunden Unternehmen der Privatwirtschaft ein Urlaubsgeld – etwas mehr als 2025 (72 Prozent). Ohne Tarifvertrag erhalten dagegen nur 35 Prozent der Beschäftigten die Sonderzahlung. Auch hier sind es jedoch mehr als im Vorjahr (2025: 34 Prozent).
In Ostdeutschland wird seltener Urlaubsgeld gezahlt
Auch der Standort des Unternehmens spielt eine Rolle bei der Zahlung von Urlaubsgeld. In Ostdeutschland wird nach wie vor, seltener Urlaubsgeld gezahlt als in Westdeutschland. Während im Osten 33 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld erhalten, sind es im Westen 46 Prozent. Diese Unterschiede können in erster Linie auf die deutlich geringere Tarifbindung im Osten Deutschlands zurückgeführt werden.
Keine Ost-West-Unterschiede beim Urlaubsgeld gibt es dagegen schon länger in Branchen oder Großunternehmen, in denen bundesweite Tarifverträge gelten. Hierzu zählen etwa das Versicherungsgewerbe, das Gebäudereinigungshandwerk und die Deutsche Bahn AG. Auch in der Druckindustrie und der Chemischen Industrie gibt es ein einheitliches Urlaubsgeld. Dagegen bestehen in Branchen mit regional differenzierten Tarifverträgen regionale Unterschiede. Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede in der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie. So haben Beschäftigte im Osten Aussicht auf 1.835 Euro Urlaubsgeld, im Westen sind es dagegen 2.904 Euro.
Hintergrund: Wann besteht Anspruch auf Urlaubsgeld?Das Urlaubsgeld ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers, auf den es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Allerdings kann ein Anspruch entstehen, wenn das Urlaubsgeld im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder seit Jahren üblicherweise im Unternehmen gezahlt wird. Mehr dazu lesen Sie in unserem Top-Thema zum Urlaubsgeld. |
Männer erhalten häufiger Urlaubsgeld als Frauen
Auch Frauen sind beim Urlaubsgeld weiterhin benachteiligt. Männer erhalten mit 49 Prozent häufiger Urlaubsgeld als Frauen, von denen nur 38 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung bekommen.
Größere Betriebe zahlen eher Urlaubsgeld
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Unternehmens, da die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten, mit zunehmender Beschäftigtenzahl ansteigt. In Großbetrieben mit über 500 Beschäftigten erhalten 61 Prozent der Befragten Urlaubsgeld, in mittleren Betrieben 50 Prozent, in kleineren Betrieben mit unter 100 Beschäftigten sind es hingegen nur 37 Prozent, aber mehr als im Vorjahr (2025: 36 Prozent). Auch hier ist die bei größeren Arbeitgebern deutlich höhere Tarifbindung eine wichtige Erklärung.
Urlaubsgeld 2026 im Branchenvergleich
Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 186 und 2.904 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe 2026 als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen und Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 17 Tarifbranchen (siehe Infografik oben).
Am wenigsten Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Auch im Hotel- und Gaststättengewerbe ist das Urlaubsgeld relativ niedrig. In Bayern liegt es bei 240 Euro, in Sachsen sind es 195 Euro. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 2.904 Euro in der Holz- und Kunststoffverarbeitung. Hohe Sonderzahlungen gibt es auch in der Metallindustrie, der papierverarbeitenden Industrie, dem Kfz-Gewerbe, der Druckindustrie, im Versicherungsgewerbe, dem Einzelhandel, dem Bauhauptgewerbe und in der chemischen Industrie.
Wo es kein tarifliches Urlaubsgeld gibt
Im öffentlichen Dienst gibt es kein gesondertes Urlaubsgeld mehr, da dies seit der Tarifreform des Jahres 2005 zusammen mit dem Weihnachtsgeld als einheitliche Jahressonderzahlung im November ausgezahlt wird. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Eine Besonderheit gilt in der Eisen- und Stahlindustrie: Dort ist die Höhe der jährlichen Sonderzahlungen auf insgesamt 110 Prozent einer Monatsvergütung festgelegt – wobei offengelassen wird, wie sich dies auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld verteilt.
Ausführliche Informationen zu allen arbeitsrechtlichen, lohnsteuerlichen und SV-rechtlichen Fragen zum Urlaubsgeld finden Sie in unserem Top-Thema "Urlaubsgeld" sowie auf unserer Themenseite "Einmalzahlung".
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