Urlaubsgeld 2023 nach Beschäftigten und Branchen Infografik

Nur 47 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten 2023 Urlaubsgeld. Das geht aus der jährlichen Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Untersucht wird auch, in welchen Branchen am meisten und am wenigsten Urlaubsgeld gezahlt wird.

Die Analyse beruht auf einer Online-Befragung des Internet-Portals www.lohnspiegel.de, das vom WSI betreut wird. Insgesamt wurden die Angaben von fast 60.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2022 bis Ende April 2023 ausgewertet.

Urlaubsgeld: Beschäftigte mit Tarifvertrag im Vorteil

Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste Faktor ist die Frage der Tarifbindung. So erhalten 74 Prozent der Beschäftigten in tarifgebunden Unternehmen der Privatwirtschaft ein Urlaubsgeld - gleich viele wie 2022. Ohne Tarifvertrag erhalten dagegen nur 35 Prozent (Vorjahr 36 Prozent) der Beschäftigten die Sonderzahlung.

In Ostdeutschland wird seltener Urlaubsgeld gezahlt

In Ostdeutschland wird nach wie vor deutlich seltener Urlaubsgeld gezahlt als in Westdeutschland. Während im Osten 34 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld erhalten, sind es im Westen 49 Prozent. Diese Unterschiede können in erster Linie auf die deutlich geringere Tarifbindung im Osten Deutschlands zurückgeführt werden. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe des Unternehmens, da die Wahrscheinlichkeit, Urlaubsgeld zu erhalten, mit zunehmender Beschäftigtenzahl ansteigt. Auch hier besteht eine enge Korrelation mit der Tarifbindung, da große Unternehmen eher einen Tarifvertrag anwenden.

Männer erhalten häufiger Urlaubsgeld als Frauen

Auch Frauen sind beim Urlaubsgeld weiterhin benachteiligt. Männer erhalten mit 50 Prozent häufiger Urlaubsgeld als Frauen, von denen nur 41 Prozent eine entsprechende Sonderzahlung bekommen.

Urlaubsgeld in Zeiten der Inflation

Ursprünglich sei das seit den 1960er Jahren in vielen Branchen eingeführte tarifvertragliche Urlaubsgeld dafür gedacht, um mehr Beschäftigten einen Jahresurlaub zu ermöglichen, sagt der Leiter des WSI-Tarifarchivs, Prof. Thorsten Schulten. "Aktuell dürfte das Urlaubsgeld hingegen bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eher ein willkommener Puffer sein, um die hohen Belastungen durch die stark gestiegenen Lebenshaltungskosten zu tragen", so Schulten.

Tarifliches Urlaubsgeld variiert je nach Branche

Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 180 und 2.686 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe 2023 als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen und Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Tarifbranchen (siehe Abbildung).

Urlaubsgeld 2023 im Branchenvergleich

Am wenigsten Urlaubsgeld bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, der papierverarbeitenden Industrie, dem Kfz-Gewerbe, der Druckindustrie, im Versicherungsgewerbe, dem Einzelhandel, dem Bauhauptgewerbe und in der chemischen Industrie.

Im Westen ist das Urlaubsgeld in vielen Branchen immer noch höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

Veränderung des Urlaubsgeldes im Vergleich zum Vorjahr

Gegenüber 2022 hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 8 von 22 der untersuchten Branchen erhöht. Dies gilt insbesondere für diejenigen Branchen, in denen das Urlaubsgeld als ein bestimmter Prozentsatz der Tarifentgelte festgelegt wird wie zum Beispiel im Bauhauptgewerbe, in der Eisen- und Stahlindustrie, im Einzelhandel, in der Druckindustrie, im Gebäudereinigungshandwerk, in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie, in der Papier verarbeitenden Industrie und dem Versicherungsgewerbe.

Die Erhöhungen des Urlaubsgeldes folgten demnach den allgemeinen Tariferhöhungen und lagen überwiegend zwischen 1,6 und 2,5 Prozent. Den höchsten Zuwachs beim Urlaubsgeld gab es mit 6,5 Prozent in der Eisen- und Stahlindustrie sowie mit 8,7 Prozent im Gebäudereinigungshandwerk.

Hintergrund: Wann besteht Anspruch auf Urlaubsgeld?

Das Urlaubsgeld ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers, auf den es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Allerdings kann ein Anspruch entstehen, wenn das Urlaubsgeld im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder seit Jahren üblicherweise im Unternehmen gezahlt wird.

Ausführliche Informationen zu allen arbeitsrechtlichen, lohnsteuerlichen und SV-rechtlichen Fragen zum Urlaubsgeld finden Sie in unserem Top-Thema "Urlaubsgeld" sowie auf unserer Themenseite "Einmalzahlung".


Schlagworte zum Thema:  Urlaubsgeld, Einmalzahlung, Sonderzahlung