Blue Card für Asylbewerber: Ein Tropfen auf dem heißen Stein?
Seit August 2012 können akademische Fachkräfte aus dem nicht-europäischen Ausland die „Blue Card“ beantragen und dann mit ihrer Familien nach Deutschland umziehen. Dafür müssen sie einen festen Arbeitsvertrag, eine abgeschlossenen Ausbildung und ein Mindestgehalt vorweisen. In Deutschland liegt das Mindestgehalt derzeit bei 48.400 Euro.
Diese Möglichkeit sollen nun auch hoch qualifizierte Flüchtlinge in Deutschland erhalten. Nach den Plänen von BA-Vorstand Raimund Becker sollten sie mit ihren Familien aus dem Asylverfahren herausgehen und über die „Blue Card“ den Status der zugewanderten Fachkraft erlangen können, sagte er der „Rheinischen Post“. Um das zu schaffen müssten aber erst einige bürokratische Hürden abgebaut werden. Denn bislang ist das Asylsystem strikt von anderen Zuwanderungsoptionen getrennt. Es ist beispielsweise nicht möglich, aus einem laufenden Asylverfahren heraus ein Arbeitsvisum zu beantragen. „Um einen solchen Antrag zu stellen, müssten sie nach deutschem Recht zunächst zurück in ihr Heimatland, um dort ein spezielles Visum zu beantragen“, erklärte Becker. „Wenn sie vor Krieg und Verfolgung geflüchtet sind, ist das eine absurde Vorstellung.“
Bisher wenige „Blue Cards“ ausgegeben
Auch der Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit, Klaus Zimmermann, plädierte dafür, die „Blue Card“-Regelung für Flüchtlinge zu öffnen, die bereits im Land und auf dem deutschen Arbeitsmarkt gefragt seien. Die Bestimmungen hätten sich ohnehin als zu eng erwiesen, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Schließlich hätten die Behörden seit dem Inkrafttreten der Regelung 2012 nur gut 20.000 „Blue Cards“ verteilt.
Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben im vergangenen Jahr 11.848 Ausländer die „Blue Card“ erhalten. Dies seien 4,9 Prozent mehr als im Jahr davor gewesen. Davon seien 4.673 „Blue Cards“ an neu eingereiste Nicht-EU-Ausländer vergeben worden, 7.175 seien an ausländische Fachkräfte gegangen, die bereits in Deutschland lebten. Seit Inkrafttreten der Regelung habe die Behörde insgesamt 21.307 dieser besonderen Einreiseerlaubnisse erteilt. 19.437 „Blue Card“-Empfänger leben weiterhin in Deutschland.
Auch Vorrangprüfung bei Bewerbungen verkürzen
Der Arbeitgeberverband BDA forderte generell, Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber abzubauen. Viele davon seien „politisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäß“, sagte ein BDA-Sprecher der „Welt am Sonntag“. Die gute Konjunktur biete auch für Flüchtlinge Beschäftigungsperspektiven. Viele Betriebe fänden nicht genug Lehrlinge.
Allerdings müsste dann wohl auch die sogenannte Vorrangprüfung verkürzt werden. Für Asylbewerber gilt in den ersten drei Monaten in Deutschland ein generelles Beschäftigungsverbot. Nach Ablauf dieser Frist bleibt aber die Vorrangprüfung: Dabei wird ermittelt, ob sich nicht auch ein geeigneter Bewerber mit deutschem oder EU-Pass für die jeweilige Stelle findet. Der BDA forderte, die Frist für die Vorrangprüfung von 15 auf sechs Monate zu verkürzen.
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