Hohe Arbeitsbelastung für die Arbeitsrechtler in den Unternehmen
Die Umfrage unter leitenden Arbeitsrechtlern aus Unternehmen unterschiedlicher Branchen belegt, dass wegen der derzeit wirtschaftlichen Unsicherheit in den Unternehmen vielerorts trotz Kenntnis der Arbeitsbelastung keine neuen Stellen geschaffen werden. Die Schwierigkeiten, offene Stellen mit gut ausgebildeten Berufsanfängern oder berufserfahrenen Spezialisten zu besetzen, dauern ebenso an.
"Die schon in den letzten Jahren erkennbare Tendenz, dass sich die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen nicht bessert, verschärft sich weiter", kommentiert Alexander Zumkeller, Präsident des BVAU. "Wenn uns die Fachexperten in den Unternehmen für die Begleitung der wirtschaftlichen Transformation und Gestaltung der künftigen Arbeitswelt ausgehen, bekommen wir ein Problem.", so Zumkeller weiter. "Und es ist ja nicht so, dass die Komplexität der arbeitsrechtlichen Fragestellungen abnimmt.", ergänzt Dr. Nelly Gerig, Vizepräsidentin des BVAU.
Arbeitsbelastung bleibt selbst ohne neue Gesetze konstant hoch
Auffällig ist, dass über 70 Prozent der Befragten erwarten, dass das Arbeitsvolumen in Zukunft größer oder noch einmal deutlich größer sein wird. "Unsere Mitglieder kalkulieren die Aktivitäten einer neuen Bundesregierung und die damit kommende Gesetzgebung zu vielen arbeitsrechtlichen Themen, die in der abgelaufenen Legislaturperiode liegen geblieben sind, bereits ein", erkennt Dr. Nelly Gerig, Vizepräsidentin des BVAU. "Auch die gerade im Arbeitsrecht zunehmende Gesetzgebung und Rechtsprechung auf EU-Ebene tun ihr Übriges. Davon abgesehen haben die Kolleginnen und Kollegen jetzt schon sehr viel zu tun!".
Fachkräftemangel auch bei den Unternehmensarbeitsrechtlern?
"Angesichts der unsicheren Marktentwicklungen und der anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen, scheuen sicherlich viele Unternehmen neue Einstellungen im Bereich des Arbeitsrechts", erklärt Christian Stadtmüller, Vizepräsident des BVAU die weiteren Ergebnisse der BVAU-Umfrage. "Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass wir auf einen regelrechten Fachkräftemangel unabhängig von den aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen bei Unternehmensarbeitsrechtlern hinweisen.", so Stadtmüller weiter.
Jeder Dritte der Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer will unternehmensintern zusätzliche Kapazitäten für die arbeitsrechtliche Beratung aufbauen, erhält hierfür aber kein Budget. Selbst wenn, werden nach wie vor große Probleme bei der Rekrutierung von Fachkräften angegeben, wie die veröffentlichten Ergebnisse zeigen. Einige der Umfrageteilnehmer berichten gar von Abbauplänen in der eigenen Fachabteilung.
Forderungen des BVAU
Der BVAU ist der Auffassung, ohne Arbeitsrechtler sei in den Unternehmen keine erfolgreiche Transformation möglich. Der BVAU fordert die Unternehmen daher dazu auf, die personelle Ausstattung im Bereich Arbeitsrecht zu überprüfen und gegebenenfalls an die steigenden Anforderungen anzupassen. Im Schritt zuvor sollten Unternehmen anerkennen, dass Unternehmensarbeitsrechtler zu den wichtigsten Expertengruppen der deutschen Wirtschaft gehören – jetzt und in Zukunft.
Des Weiteren sei es dringend notwendig, die Modernisierung des deutschen Arbeitsrechts endlich voranzubringen und die Komplexität der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung zu verringern. Deswegen fordert der BVAU schon seit Jahren von der Politik eine Anpassung der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen - nicht nur an die moderne Arbeitswelt, sondern auch an die europäische und nationale Rechtsprechung. Auch mit einer gerade im Arbeitsrecht handhabbaren, klaren und praxisgerechten Gesetzgebung kann die Arbeitslast der Unternehmensarbeitsrechtler reduziert werden und gleichzeitig für Rechtssicherheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern sorgen.
"Die moderne Arbeitswelt und die Transformationsprozesse auf dem Weg dahin, die eher schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die zunehmende Polarisierung auch innerhalb von Belegschaften in den Unternehmen als Spiegel der deutschen Gesellschaft stellt uns alle vor große Herausforderungen. Daher müssen wir gerade jetzt sicherstellen, dass Unternehmensarbeitsrechtler - unsere Mitglieder - ausreichend Unterstützung erhalten, um ihre wichtige Rolle in den Unternehmen weiterhin erfolgreich ausfüllen zu können", so BVAU-Präsident Zumkeller abschließend.
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