Was digitale bAV-Plattformen können müssen
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) kommt eine neue, ergänzende bAV-Welt zur bisherigen bAV-Welt dazu und ab 2019 tritt auch der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss in Kraft. Für Beschäftigte bietet die Betriebsrente zusätzliche Anreize.
Unternehmen wissen aber um den Verwaltungs- und Pflegeaufwand, den die betriebliche Altersversorgung mit sich bringt: Die Vielzahl der Beteiligten, Gesetzesänderungen, aufwändigen Prozesse bei Vertragsänderungen oder eine Neueinstellung mit bestehender bAV machen die Verwaltung so aufwändig - analog betrachtet auf jeden Fall.
Digitalisierung ist deshalb gefragt. Mit der richtigen Technologie können komplexe Zusammenhänge auf einer Plattform verständlich und korrekt dargestellt werden. Sind alle Beteiligten miteinander vernetzt, funktionieren Kommunikation und Verwaltung standardisiert
Wie finde ich die richtige bAV-Lösung?
Die Verwaltung wird umso einfacher, wenn die Verträge aller Beschäftigten anbieterübergreifend verwaltet werden können. Verfügt die Plattform über Schnittstellen zu allen Beteiligten, bildet sie das gesamte Versorgungswerk des Arbeitgebers ab, neue und alte Welt, gesetzliche Änderungen und die Übertragung bei Neueinstellungen reduziert sich auf wenige Klicks. Geschieht das auf einer anbieterübergreifenden Plattform, ist das für die Personalabteilung effizient: Ein Modell, das kosteneffizient, modern und zukunftsfähig ist. Was Personaler bei ihrer Auswahl beachten sollten, finden Sie hier in der Checkliste.
Checkliste: Diese Fragen sollten sie bei der Auswahl der bAV-Lösung stellen
Was Sie bei der Einführung für die Online bAV-Verwaltung beachten sollten, zeigt die folfgende Checkliste.
Ist die Plattform
- anbieterübergreifend?
- webbasiert?
- datenschutzkonform?
- für alle bAV-Beteiligten zugänglich?
- tarifvertragskonform?
- einfach und intuitiv in der Bedienung?
Kann die Plattform
- die bisherige und die neue bAV-Welt miteinander verbinden?
- bestehende bAV-Verträge auf die neue Zuschussregelung umstellen?
- Arbeitnehmer automatisiert über alle Themen rund um die bAV informieren – und das personalisiert?
- direkte Kommunikation mit dem Beschäftigten ermöglichen?
- Vermittler für gewünschte Beratungen automatisch einbinden?
- externen Dienstleistern, wie Steuerberater etc. Leserechte einräumen?
- und besonders wichtig: Liegt die Datenhoheit beim Arbeitgeber?
Die betriebliche Altersversorgung stärkt die Arbeitgebermarke und bindet Mitarbeiter. Beschäftigte wollen Altersvorsorge verstehen und informierte Entscheider über ihre eigene Situation sein. Zusammenhänge, gesetzliche Regelungen und ihre Möglichkeiten bei ihrem Arbeitgeber müssen daher verständlich und klar formuliert sein sowie situativ und unmittelbar erfolgen. Dazu gehört auch, die Kommunikation und Verwaltung einfach, unmittelbar und vollständig digital abzubilden
-
Essenszuschuss als steuerfreier Benefit
468
-
Workation und Homeoffice im Ausland: Was Arbeitgeber wissen müssen
414
-
BEM ist Pflicht des Arbeitgebers
280
-
Acht rettende Sätze für schwierige Gesprächssituationen
224
-
Probezeitgespräche als Feedbackquelle für den Onboarding-Prozess
202
-
Warum Offboarding an Bedeutung gewinnt
155
-
Das sind die 25 größten Anbieter für HR-Software
153
-
Mitarbeiterfluktuation managen
1254
-
Ablauf und Struktur des betrieblichen Eingliederungsmanagements
118
-
Vorlage: Leitfaden für das Mitarbeitergespräch
118
-
Wie das "S" in ESG zur Mitarbeiterbindung beiträgt
09.04.2026
-
Arbeit trotz Krankheit – Kommission empfiehlt Teilkrankschreibung
08.04.2026
-
ZP Süd 2026: Zwei Tage HR-Wissen zu „Team Human x AI“
07.04.2026
-
KI-Agenten werden an der Arbeitswelt vorbei entwickelt
02.04.2026
-
Altersdiskriminierung im Berufsalltag – zu jung, zu alt, zu unrecht
01.04.2026
-
Warum Organisationen eine Talent Roadmap brauchen
01.04.2026
-
Fünf Tipps für erfolgreiche HR-Software-Projekte
01.04.2026
-
Warum mehr Tools oft zu mehr Aufwand führen
01.04.2026
-
Relationship-Matching als strategisches HR-Instrument
01.04.2026
-
Die zwei Seiten von People Analytics
31.03.2026