NRW: Landesregierung und Beamtenbund wollen sich diese Woche einigen
In den Gesprächen über eine höhere Besoldung für nordrhein-westfälische Beamte wird in dieser Woche eine Einigung erwartet. Sowohl die Landesregierung als auch der Beamtenbund peilen an, heute die fünfte und letzte Gesprächsrunde einzuläuten. Falls dort die erhoffte Einigung über die Bezüge der Staatsdiener gelingt, sollen die Ergebnisse voraussichtlich am Freitag bekanntgegeben werden.
"Die Gespräche sind weiterhin konstruktiv", sagte Regierungssprecher Thomas Breustedt am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa in Düsseldorf. Zu Zwischenständen ihrer Verhandlungen wollten beide Seiten sich nicht äußern. "Es gibt noch keine Entscheidung", bekräftigte Breustedt.
Anfang der Woche hatte die "Rheinische Post" berichtet, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung den Landesbeamten eine Erhöhung ihrer Bezüge um jährlich zwei Prozent bis 2017 angeboten habe.
Zwei Prozent für mittlere Besoldungsstufe, Nullrunde für die oberen Gruppen
Die rot-grüne Landesregierung muss die Bezahlung der Beamten neu regeln, weil der Verfassungsgerichtshof in Münster vor der Sommerpause das Beamtenbesoldungsgesetz für verfassungswidrig erklärt hatte. Das Gesetz sah vor, die Tariferhöhungen von 5,6 Prozent für die Angestellten im öffentlichen Dienst in den Jahren 2013 und 2014 nur für die unteren Beamten-Besoldungsgruppen im vollen Umfang zu übernehmen. Die mittleren Besoldungsstufen sollten nur ein Plus von zwei Prozent für beide Jahre zusammen erhalten, die oberen Gruppen mit zwei Nullrunden leer ausgehen.
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und ihr Finanzminister Norbert Walter-Borjans (beide SPD) haben bereits mehrfach betont, dass das Urteil des Verfassungsgerichts nicht bedeute, dass die Beamtenbesoldung 1:1 an die Angestelltentarife angepasst werden müsse. Die Regierung sieht Gestaltungsspielraum. Sie favorisiert eine Staffelung mit sozialer Komponente bei den Groß- und Kleinverdienern in der Beamtenschaft.
Landesregierung steht unter Zeitdruck
Nach der Sommerpause will Walter-Borjans einen neuen Gesetzentwurf vorlegen. Dann wird auch ein Nachtragshaushalt für die Mehrkosten nötig. Es wird damit gerechnet, dass die für das laufende Jahr angepeilte Neuverschuldung von 2,4 Milliarden Euro höher ausfallen wird. Walter-Borjans will die Zusatzbelastung teilweise aber auch durch Einsparungen kompensieren.
Seit dem 1. Juli gilt infolge des Urteils eine Haushaltssperre für alle nicht unabwendbar notwendigen Ausgaben. Sie darf allerdings höchstens bis zum Jahresende aufrechterhalten werden. Deswegen steht die Landesregierung unter einem gewissen Zeitdruck - auch wegen der langwierigen Abläufe der vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren.
Dissenz macht erneute Klage wahrscheinlicher
Eine Einigung mit den Beamtenvertretungen ist nicht zwingend - die Regierung könnte ihren Gesetzentwurf auch ohne den Segen der Staatsdiener durch den Landtag bringen. Allerdings würde ein Dissens die Wahrscheinlichkeit einer neuen Verfassungsklage erhöhen.
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