Wohnungspolitische Informationen 15/2018 gdw | Wohnungspolitische Information

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 das Urteil zur Einheitsbewertung bei der Grundsteuer gesprochen. Demnach ist das jetzige System verfassungswidrig und soll spätestens bis zum 31. Dezember 2019 reformiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die derzeit geltenden Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.

Weitere Themen:

Sozialer Wohnungsbau: Eine Grundgesetzänderung soll auch nach 2019 die Unterstützung des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sichern.

Jubiläum: Das Thema Grundsteuer beschäftigt den Bund und die Kommunen seit Jahrzehnten, wie ein Rückblick in die wi aus dem Jahre 1968 zeigt.

Mietpreisbremse: Nach Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kippt das Landgericht Frankfurt die Mietpreisbremse nun auch für Hessen.


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Aktuelle Ausgabe 51/2019
WI 51 2019
Wohnungspolitische Information   19.12.2019

Der deutsche Immobilienmarkt entwickelt sich weiter dynamisch. ...

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