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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 780 BGB ... / I. Einwendungen gg das Schuldversprechen selbst.

Prof. Dr. Petra Buck-Heeb
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Rn 13

Einwendungen sind aus den allg Vorschriften (zB §§ 104 ff, 119 ff, 125, 133, 134, 157, 242) möglich. Die Nichtigkeit kann sich auch aus § 138 ergeben (BGH NJW 87, 2014, 2015, Kobl NJW-RR 03, 1559, 1560 und Köln NJW-RR 95, 1197 f: Überforderung des Schuldners; Ddorf VersR 01, 590, 591: Zwangslage durch Anerkenntnis einer Auszubildenden bzgl Diebstahls; Köln NJW-RR 98, 1518, 1519: Prostituiertenfreikauf; Schleswig NJW 05, 225 [OLG Schleswig 13.05.2004 - 16 U 11/04]: Anerkenntnis in Nachtclub). Zur Möglichkeit eines Anerkenntnisses über die etwaige Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit des Ausgangsverhältnisses BGH NJW 12, 61 [BGH 22.09.2011 - IX ZR 1/11], Rz 12. § 138 greift nicht bei Drohung mit einer Strafanzeige, wenn der Täter zur Wiedergutmachung des Schadens veranlasst werden soll (BAG NJW 11, 630). Das Anerkenntnis ist aber anfechtbar (Kobl VersR 14, 460). Aufgrund des Abstraktionsprinzips kann nach einer Ansicht die Gesetzes- oder Sittenwidrigkeit des Grundgeschäfts (§§ 134, 138) nicht in Bezug auf die abstrakte Obligation wirken (BGH WM 76, 907, 909; Grüneberg/Sprau Rz 9; aA MüKo/Habersack Rz 53; Staud/Marburger Rz 22). Anders ist das, wenn das Gesetz ausdrücklich etwas anderes vorsieht. So ist nach § 656 II ein Schuldanerkenntnis bzgl eines Ehemäklerlohns nicht unabhängig vom Lohnversprechen. Das Gleiche gilt nach § 762 II für Schuldanerkenntnisse bzgl Spiel- und Wettverträgen.

 

Rn 14

Bei einem formularmäßig erteilten Schuldversprechen kann ein Verstoß gg § 307 gegeben sein (BGHZ 114, 9, 14 f, BAG DNotZ 06, 47: Verzicht auf Einwendungen jeder Art zu Grund und Höhe des Schuldversprechens; BAG NZA 05, 682 f [BAG 15.03.2005 - 9 AZR 502/03]; aA Ddorf WM 87, 717, 718; Hamm WM 87, 1064). Dagegen ist nach der Rspr und einem Teil der Lit § 309 Nr 12 nicht auf das Schuldve...

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