Gewerblicher Grundstückshandel durch Zurechnung von Verkäufen
Die entscheidungserhebliche Frage, ob die Grundstücksgeschäfte einer vermögensverwaltenden Gesellschaft auf Ebene des Gesellschafters auch dann i. S. d.
3-Objekte-Regel zu „zählen“ sind, wenn der Gesellschafter keine eigenen Geschäfte tätigt, war bisher nicht eindeutig entschieden. Der BFH hat dies jetzt bejaht.
Hinweis:
Damit sind künftig grundsätzlich alle Veräußerungen der Gesellschaft auf der Ebene des Gesellschafters zu berücksichtigen.
BFH, Urteil v. 22.8.2012, Az. X R 24/11
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