Für Antragsberechtigte mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 % im Dezember 2021 und Januar 2022 gibt es eine Sonderregelung in Form des Eigenkapitalzuschusses. Diese Unternehmen erhalten zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss von 30 % auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nummern 1 bis 11 für jeden Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind.

 
Praxis-Beispiel

Eigenkapitalzuschuss

Die Müller GmbH erleidet in den Monaten Dezember 2021 und Januar 2022 einen Umsatzeinbruch von 56 % (Dezember 2021) bzw. 60 % (Januar 2022). Der durchschnittliche Umsatzeinbruch für die Monate Dezember 2021 und Januar 2022 beiträgt somit durchschnittlich 58 %.

Die Müller GmbH hat im Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV jeden Monat 20.000 EUR betriebliche Fixkosten aus Fixkostenziffern Nummern 1 bis 11 (z. B. Mietverpflichtungen, Zinsaufwendungen und Ausgaben für Elektrizität, Wasser und Heizung, handelsrechtliche Abschreibungen, Lizenzgebühren, Kosten für den prüfenden Dritten, etc.) und beantragt dafür über Ihren prüfenden Dritten die Überbrückungshilfe IV.

Der Umsatzeinbruch beträgt in den Fördermonaten Januar bis März 2022 jeweils 60 %, ab April 2022 beträgt der Umsatzrückgang lediglich 20 % – 28 % (somit entfällt eine Förderung für diese Monate, da der Umsatzrückgang die Mindesthöhe von 30 % nicht erreicht).

Die reguläre Förderung, die die Müller GmbH aus der Überbrückungshilfe IV erhält, beträgt für die Monate Januar, Februar und März 2022 jeweils 60 % der förderfähigen Fixkosten, also jeweils 12.000 EUR (je Monat 20.000 x 60 % Förderquote). Zusätzlich erfüllt die Müller GmbH die Voraussetzungen für den zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Sie erhält zusätzlich 30 % auf die Summe der Fixkostenerstattung pro Monat, in dem eine Antragsberechtigung vorliegt. Pro Monat bedeutet dies, dass weitere 3.600 EUR (30 % von 12.000 EUR) an Förderung hinzukommen. In Summe beläuft sich die Überbrückungshilfe IV für die Müller GmbH pro Monat auf 15.600 EUR, für den Gesamtzeitraum Januar bis März 2022 auf 46.800 EUR (3 förderfähige Monate je 15.600 EUR).

 
Achtung

Erhöhter Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen, die von Absagen von Anvents- und Weihnachtsmärkten betroffen waren

Eine weitere Sonderregelung sieht die Überbrückungshilfe IV für Unternehmen vor, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren. Diese Unternehmen erhalten einen Eigenkapitalzuschuss von 50 % auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nummern 1 bis 11 für jeden Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind, sofern sie im Dezember 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % aufweisen.

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