Konzerninterne Versicherungen[1] kann es z. B. zur Bündelung bzw. Diversifizierung von Risiken innerhalb einer Gruppe zwecks besserer externer Gruppenversicherung oder in Fällen von extern nicht versicherbaren Risiken geben. Eine häufige Sorge bei rein konzerninternen Versicherungen ist die Frage nach der korrekten Abgrenzung bzw. Charakterisierung des Geschäftsvorfalls. Kernfrage ist dabei, ob tatsächlich ein Risiko besteht und ob dieses in Anbetracht der Fakten und Umstände des Falls tatsächlich in eine Versicherung überführt wird. Um diese Frage zu bejahen, müssen gemäß OECD verschiedene Indikatoren erfüllt sein: Diversifizierung und Bündelung von Risiken beim konzerninternen Versicherer, Verbesserung der wirtschaftlichen Position der Konzernunternehmen aufgrund der Diversifikation, Regulierung des konzerninternen Versicherers hinsichtlich Risikoübernahme und angemessenen Kapitalrücklagen, Nichtversicherbarkeit des Risikos außerhalb des Konzerns, tatsächliches Verlustrisiko beim Versicherer etc.

Hinsichtlich der angemessenen Vergütung eines konzerninternen Versicherers schlägt die OECD unterschiedliche Methoden vor, die sich an den unterschiedlichen Funktionen des Versicherers orientieren. In der Regel kann die Preisvergleichsmethode nur unter Vornahme von Anpassungsrechnungen verwendet werden.

[1] Vgl. OECD-VP-RL 2022, Kapitel X, Abschnitt E.

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