Der BFH äußert in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gewichtige verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der aktuell geltenden AStG-Niedrigsteuergrenze i.H.v. 25 %. Da sich aber im Streitfall selbst bei einer gedachten verfassungskonformen Anpassung der Niedrigsteuergrenze die Rechtslage des Antragsstellers nicht verbessern würde, blieb die Beschwerde gegen die Nichtgewährung einer AdV im konkreten Fall (Nullbesteuerung) jedoch ohne Erfolg (BFH, AdV-Beschluss v. 13.9.2023, I B 11/22).

 
Hinweis

Den vom BFH geäußerten Zweifeln dürfte für die Zukunft, mit der vom Gesetzgeber im Rahmen des Mindestbesteuerungsrichtlinien-Umsetzungsgesetzes beabsichtigten Absenkung der AStG-Niedrigsteuergrenze auf 15 % Abhilfe geschaffen werden (s. Kapitel Ausblick Tz. 6.3).

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