Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften[1] | ab 2024 | bis 2023 |
---|---|---|
Bilanzsumme ≤ | bis 7,5 Mio. EUR | bis 6 Mio. EUR |
Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag | bis 15 Mio. EUR | bis 12 Mio. EUR |
beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt ≤ | bis 50 | bis 50 |
Tab. 3: Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften
Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens 2 der 3 Merkmale nicht überschreiten.
Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, zwingend anzuwenden. Freiwillig können (Wahlrecht) die Schwellenwerte auch schon für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, angewendet werden.
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