Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften[1] ab 2024 bis 2023
Bilanzsumme ≤ bis 7,5 Mio. EUR bis 6 Mio. EUR
Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag bis 15 Mio. EUR bis 12 Mio. EUR
beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt ≤ bis 50 bis 50

Tab. 3: Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens 2 der 3 Merkmale nicht überschreiten.

Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, zwingend anzuwenden. Freiwillig können (Wahlrecht) die Schwellenwerte auch schon für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, angewendet werden.

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