Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften[1] | ab 2024 | bis 2023 |
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Bilanzsumme | bis 450.000 EUR | bis 350.000 EUR |
Umsatzerlöse in den 12 Monaten vor dem Abschlussstichtag | bis 900.000 EUR | bis 700.000 EUR |
beschäftigte Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt | bis 10 | bis 10 |
Tab. 2: Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften
Kleinstkapitalgesellschaften dürfen an 2 aufeinander folgenden Abschlussstichtagen 2 der 3 Merkmale nicht überschreiten.
Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, zwingend anzuwenden. Freiwillig können (Wahlrecht) die Schwellenwerte auch schon für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen, angewendet werden.
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