Die Abläufe im Emissionshandelssystem der EU sind nach der langjährigen Eingewöhnungszeit jetzt eingespielt. Noch immer wird besonders energieintensiven Unternehmen ein Teil der benötigten Zertifikate kostenlos zugeteilt. Der Anteil wird jedoch geringer, ein eventuell notwendiger Bedarf muss von vielen Unternehmen kostenpflichtig gedeckt werden. Mithilfe der Planungsrechnung wird dieser Bedarf frühzeitig bestimmt, um rechtzeitig an der Börse agieren zu können und um Plankosten zu erhalten. Dazu sind die folgenden Schritte notwendig:

  1. Die in dem Planungszeitraum benötigte Menge an Produkten des Unternehmens wird über entsprechende Stücklisten umgerechnet in den bei der Herstellung entstehenden Ausstoß an CO2.
  2. Von der zu kompensierenden CO2-Menge wird der Bestand an Zertifikaten zu Beginn des Planungszeitraums abgezogen, ebenso die kostenlos zugeteilten. Die dann noch benötigten Zertifikate müssen beschafft werden.
  3. Die zu beschaffende Menge an Zertifikaten wird mit einem erwarteten Börsenpreis bewertet. Der entstehende Euro-Betrag belastet die Liquidität.
  4. Falls die Summe der kostenlos zugeteilten und der im Bestand befindlichen Zertifikate größer ist als der geplante Bedarf, müssen keine Emissionsberechtigungen gekauft werden. Es wird entschieden, ob die verbleibende Menge in den Bestand übernommen wird oder ob die Zertifikate verkauft werden sollen. Im zweiten Fall wird die Liquidität des Unternehmens entlastet.
  5. Für die Kostenplanung werden die aus dem Bestand zu entnehmenden Zertifikate mit deren Bewertungspreis und die zu kaufenden Zertifikate mit dem Börsenpreis addiert. Die Summe ergibt die in der Planungsrechnung zu berücksichtigen Kosten für den CO2-Ausstoß.
 
Hinweis

Spekulationsgefahr

An der Börse für die CO2-Zertifikate kommt es durchaus zu signifikanten Preisausschlägen. Damit ist der Kauf der Zertifikate immer spekulativ. Damit es dabei keine bösen Überraschungen gibt, hat sich eine geregelte Vorgehensweise bewährt. So können die notwendigen Zertifikate z. B. immer bei Abschluss der Planung gekauft werden. Das hat den Vorteil, dass der Preis bereits bei der Planung feststeht. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Kauf immer dann zu tätigen, wenn die Zertifikate benötigt werden. Beides hat Vor- und Nachteile.

Der Kauf der Zertifikate kann auch mit einem Forward-Vertrag erfolgen, die eine spätere Liquiditätsbelastung mit sich bringt. Immer ist darauf zu achten, ob die Zertifikate eine zeitlich beschränkte Gültigkeit haben. Die Verwaltung der Zertifikate ist also nicht trivial.

Für das deutsche nationale Emissionshandelssystem ist die Planung der Kosten für den CO2-Ausstoß in den meisten Unternehmen einfacher. Diejenigen, die betroffene Güter oder Leistungen herstellen oder importieren und handeln, müssen die Zertifikate wie im EU-System an der Börse kaufen. Ab 2026 gelten dafür auch Preise, die sich durch Angebot und Nachfrage bilden. Die Planung dieser Bezüge ist vergleichbar mit der oben beschriebenen.

Die meisten Unternehmen werden, wie auch die privaten Verbraucher, ihre Energie und weitere belastete Leistungen bei einem Händler oder Hersteller einkaufen und durch diesen mit der CO2-Abgabe belastet. Damit kann sie planerisch wie ein Teil des Einkaufspreises behandelt werden.

  1. Aus dem geplanten Absatz an Waren wird der Verbrauch der Güter, deren Verbrauch eine CO2-Abgabe beinhaltet, errechnet.
  2. Dieser Verbrauch wird mit dem erwarteten Preis für die CO2-Abgabe bewertet. Das sind für 2024 aktuell 45,00 EUR und für 2025 55,00 EUR je Tonne CO2-Ausstoß. Ab 2026 wird der Preis je Tonne wie im EU-System durch Angebot und Nachfrage bestimmt.
  3. Eventuell mögliche Entlastungen aufgrund der Doppelbelastung im EU und im deutschen System müssen für die Planung der Kosten berücksichtigt werden.

Die erwarteten Kosten für den CO2-Ausstoß hängen in beiden Systemen ab

  • vom Preis der Zertifikate und
  • vom Verbrauch der mit den Abgaben belasteten Güter.

Das Unternehmen kann Einfluss nehmen auch durch die Wahl des jeweiligen Energieträgers oder anderer Leistungen, da vergleichbare Güter durchaus unterschiedliche CO2-Belastungen aufweisen können.

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