Begriff

Eigenleistungen sind Aufwendungen, die im Unternehmen anfallen, um ein Wirtschaftsgut auf eigene Kosten und Gefahr herzustellen oder in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Diese Kosten dürfen den laufenden Gewinn nicht mindern, sondern werden den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts zugeordnet. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.

 

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