Eigenleistungen sind Aufwendungen, die im Unternehmen anfallen, um ein Wirtschaftsgut auf eigene Kosten und Gefahr herzustellen oder in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Diese Kosten dürfen den laufenden Gewinn nicht mindern, sondern werden den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts zugeordnet. Sie erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
§ 255 Abs. 1 HGB, § 255 Abs. 2-3 HGB, § 255 Abs. 3 S. 2 HGB; § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 5b EStG, § 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 2 EStG, § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG,
§ 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 6 Abs. 2 EStG, § 6 Abs. 2a EStG, § 5 Abs. 1a-4b, Abs. 6, §§ 6, 6a, 7 EStG, § 9b Abs. 1 EStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV, R 6.3 EStR, R 9b EStR, 6.3 EStH.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Controlling Office. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen