Mit dem Ziel der Vereinheitlichung mit Begrifflichkeiten der neuen, vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung hat der HFA zunächst den IDW PS 870 (08.2021) verabschiedet. Die wesentlichen Änderungen der Überarbeitung im September 2023 betreffen die Verwendung der Begriffe "frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern" anstelle von "frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen" und "Nutzer" anstelle von "Adressat" in Anlehnung an IDW PS 400 n. F. (10.2021), die Ergänzung der Definition für "dolose Handlung" und die Anpassung des Anwendungszeitpunkts. Zudem ist künftig bei Anwendung des IDW QMS 1 (09.2022) im Vermerk auf diesen Standard – und nicht mehr auf IDW QS 1 – zu verweisen.

IDW PS 870 (09.2023) gilt für die Prüfung von Vergütungsberichten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2022 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig für die Prüfung von Vergütungsberichten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen.

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