Der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 12 (DRÄS 12) wurde vom Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC am 11.2.2022 verabschiedet und am 7.3.2022 vom BMJ im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Durch den Änderungsstandard wird DRS 20 zum Konzernlagebericht punktuell an die geänderte Rechtslage angepasst.

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