Stellen erworbenen Aktien nur eine kurzfristige Liquiditätsreserve dar, gehören sie bilanziell zum Umlaufvermögen. Entscheidend sind hier allein die Erwerbsabsichten und die Anlagehorizonte des Unternehmens. Eine entsprechende schriftliche Dokumentation beim Erwerb der Aktien ist daher zu empfehlen.

 
Praxis-Beispiel

Aktien im Umlaufvermögen eines Unternehmens

Ein Unternehmen erwirbt Aktien am Kapitalmarkt, um diese im nächsten Jahr an die Arbeitnehmer im Rahmen des Firmenjubiläums auszugeben.

Ergebnis: Da die Aktien lediglich bis zur Weitergabe an die Arbeitnehmer – und somit nicht dauernd – im Unternehmen gehalten werden, sind sie zum Erwerbszeitpunkt dem Umlaufvermögen zuzuordnen. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen beabsichtigt, die Aktien bei Kurssteigerung sofort wieder zu veräußern.

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