Rz. 42

Auch zu den weiteren 4, nicht-klimabezogenen Umweltzielen sieht die Taxonomie-Verordnung den Erlass eines delegierten Rechtsakts mit entsprechenden technischen Bewertungskriterien vor, den sog. Delegierten Rechtsakt Umwelt. Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, dass dieser bis zum 31.12.2021 erlassen und ab dem 1.1.2023 Anwendung finden sollte.

 

Rz. 43

Im August 2021 hat die Technical Working Group der Platform on Sustainable Finance, welche mit der inhaltlichen Ausgestaltung und kontinuierlichen Überarbeitung der technischen Bewertungskriterien beauftragt ist, einen Berichtsentwurf[1] zu vorläufigen technischen Bewertungskriterien veröffentlicht. Aufgrund der öffentlichen Feedback-Phase, welche sich bis Ende September 2021 erstreckte, und umfangreicher Rückmeldungen verlängerte die Europäische Kommission die Frist zur Einreichung der offiziellen Empfehlungen der Platform on Sustainable Finance bis zum 1. Quartal 2022.

 

Rz. 44

Der finale Bericht[2] der Platform on Sustainable Finance mit Empfehlungen für die Ausgestaltung des Delegierten Rechtsakts Umwelt wurde am 30.3.2022 veröffentlicht. Bislang ist noch kein Entwurf des Delegierten Rechtsakts Umwelt verfügbar. Daher ist entgegen der ursprünglichen zeitlichen Planung (Rz 42) von einer verzögerten Anwendung auszugehen (Rz 10).

 

Rz. 45

Gem. den Offenlegungsregeln des Delegierten Rechtsakts zu Art. 8 ist im Kontext zum verpflichtenden Anwendungszeitpunkt des Delegierten Rechtsakts Umwelt bereits zudem auf eine zeitliche Erleichterung für die Unternehmen hingewiesen worden. Demnach ist die Berichterstattung hinsichtlich der Taxonomie-Verordnung erst 12 Monate nach Geltungsbeginn des noch zu erlassenden Delegierten Rechtsakts Umwelt um die Angaben zu den weiteren 4 Umweltzielen zu ergänzen.

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