Bundesregierung beschließt CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz

Die Bundesregierung hat beschlossen, die europäische CSR-Richtlinie in Deutschland umzusetzen. Damit müssen Unternehmen ab 2017 ihre Lage- und Konzernlageberichten in der nichtfinanziellen Berichterstattung erweitern. Um was geht es?

Der Entwurf für das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz war vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt worden. Mit dem Gesetz soll die unternehmerische Verantwortung, also der Corporate Social Responsibility (CSR), transparenter werden.

Zu den nichtfinanziellen Bereichen, über die berichtet werden muss, zählen Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie Konzepte zur Korruptionsbekämpfung.

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CSR-Berichtspflichten sollen ab 2017 wirksam werden

Die Berichtspflichten sollen erstmals mit dem im Jahr 2017 beginnenden Geschäftsjahr wirksam werden. Große, am Kapitalmarkt tätige Unternehmen sind dann zur Berichterstattung verpflichtet. Dazu zählen börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern.

Unternehmen in der Pflicht: Nichtfinanzielle Risiken müssen veröffentlicht werden

Folgende Risiken müssen zukünftig im Lage- bzw. Konzernlagebericht oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht veröffentlicht werden.

Bei den Arbeitnehmerbelange z. B. Berichte über

  • Arbeitsbedingungen,
  • die Achtung der Rechte der Arbeitnehmer,
  • die Achtung der Rechte der Gewerkschaften,
  • den Gesundheitsschutz oder
  • die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Bei den Sozialbelangen z. B. Berichte über

  • den Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene sowie
  • die Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften.

Bei den Umweltbelangen z. B. Berichte über

  • Treibhausgasemissionen,
  • Wasserverbrauch,
  • Luftverschmutzung,
  • die Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien oder
  • den Schutz der biologischen Vielfalt.

Außerdem sind Angaben über

  • die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen.
  • bestehende Instrumente zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu machen.

Bestimmte börsennotierte Unternehmen müssen zudem ihre Angaben zu den Diversitätskonzepten für Leitungsorgane ergänzen bzw. präzisieren.

Wer gegen das CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz verstößt, muss es teuer bezahlen

Die bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften werden erweitert und der Bußgeldrahmen deutlich angehoben. So kann eine Geldbuße zukünftig bis zu 10 Mio. EUR bzw. 5 % des jährlichen Gesamtumsatzes der Kapitalgesellschaft betragen.

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