Internet: Impressum auf Website ist Pflicht

Zu einem Webauftritt gehört ein Impressum. Das hat rechtliche Gründe. Wer darauf verzichtet oder bei wem das Impressum nicht zu finden ist, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden und Strafe zahlen zu müssen. Doch was muss im Impressum stehen?

Das Impressum muss auf der Website immer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Deshalb sollte es immer so eingebunden sein, dass man es ohne langes Suchen und großen Aufwand finden kann. Eine Platzierung an prominenter Stelle – etwa als Menüpunkt in der Navigationsleiste – bietet sich dafür an.

Impressum nach Telemediengesetz bei geschäftsmäßigem Handeln

Zwei rechtliche Vorschriften besagen, dass ein Webauftritt ein Impressum haben muss. Das Telemediengesetz (TMG) verlangt ein Impressum für geschäftsmäßige Online-Dienste. Dazu zählen z. B. Online-Shops, aber auch Werbebanner auf einer Internetseite, mit denen Geld verdient wird.

Impressum nach Rundfunkstaatsvertrag bei journalistisch-redaktionellen Inhalten

Wegen des journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalts eines Webauftritts schreibt der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ein Impressum vor, sobald die Inhalte über die persönliche oder familiäre Nutzung hinaus verbreitet werden.

Impressum bietet Möglichkeit der weiteren Information und Kontaktaufnahme

Aus dem Impressum kann der Besucher einer Website erkennen, welches Unternehmen, welche Organisation oder Person dafür verantwortlich ist. Über die Angaben im Impressum besteht jederzeit die Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen oder sich über den Anbieter der Website weiter zu informieren.

Rechtsprechung zum Impressum bisher uneinheitlich

Die Rechtsprechung in Sachen Impressumspflicht ist bisher uneinheitlich. Es reicht von der Einstufung als Rechtsverstoß, wenn die rechtlichen Vorschriften nicht beachtet werden, bis hin zu nicht abmahnfähig, wenn das Impressum lediglich unvollständig ist. Auf der sicheren Seite ist man mit einem korrekten Impressum auf seiner Website.

Notwendige Informationen im Impressum nach § 5 und 6 TMG und § 55 RStV

  • Name des Betreibers und
  • postalische Anschrift.
  • Bei einer juristischen Person muss ein Vertretungsberechtigter und die Rechtsform genannt sein.
  • E-Mail-Adresse,
  • Telefon- und Faxnummer sind empfehlenswert sowie
  • ein für die Inhalte Verantwortlicher.

Bei behördlicher Zulassung:

  • Zulassung und Aufsichtsbehörde mit Anschrift,
  • Registereintrag, z. B. Handelsregister oder Vereinsregister,
  • Registernummer sowie
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer, wenn vorhanden.
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