Durch die Anwendung des PDCA-Regelkreises, durchläuft das Umweltmanagementsystem eine regelmäßige, meist jährliche Evaluationsschleife. Hierbei werden alle Elemente des Systems und die die Umweltleistung einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) unterworfen.
Die Umweltleistung muss über die umweltrechtlichen Anforderungen hinausgehen
Bei Anwendung von Umweltmanagementnormen müssen die selbst auferlegten Ziele über die umweltrechtlichen Anforderungen hinausgehen, die ohnehin jedes Unternehmen einhalten muss.
Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess lässt sich gut realisieren und dokumentieren, wenn die Umweltziele systematisch über die Signifikanz der Umweltauswirkungen und deren Beeinflussbarkeit abgeleitet werden.
Keine Angst vor KVP
Nachdem in einem ersten Zyklus die wichtigsten Umweltauswirkungen und die relevanten umweltrechtlichen Anforderungen erfasst und erste Maßnahmen eingeleitet wurden, kann man in den folgenden Jahren einzelne Umweltthemen in Form von Projekten abarbeiten. Hält man die Augen und Ohren für umweltpolitische Themen "draußen" offen, gehen einem die möglichen Umweltthemen nicht so schnell aus.
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