Zusammenfassung

 
Überblick

Die Argumente, die für ein Umweltmanagementsystem sprechen, lassen sich einteilen in:

  • Gründe der Rechtssicherheit[1]:

    Erfüllung von Organisationspflichten

    Haftungsausschluss

    Verlust des Versicherungsschutzes vermeiden

  • Nutzen für die Umwelt:

    Grundlage für die systematische und kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung

  • Erhöhung der Transparenz:

    Interne und externe Kommunikation

  • ökonomische Gründe:

    Imageverbesserung

    Kostenfallen entdecken und beseitigen

[1] vgl. Rack: Management mit dem Dialogsystem – Betriebspflichten für Umweltschutz, Arbeitschutz und Anlagensicherheit (http://www.rack-rechtsanwaelte.de/PDFs/Dialogsystem.pdf, Download: 21.07.2011)

1 Details

1.1 Definition

Das Umweltmanagementsystem ist ein Instrument zur Beschreibung, Dokumentation und Kontrolle derjenigen Tätigkeiten in einem Unternehmen, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Umweltauswirkungen haben.

1.2 Hintergrund

In den siebziger und achtziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts ereigneten sich einige Unfälle in Industrieunternehmen, die größere Schäden in der Umwelt verursachten. Diese Vorfälle und das generell gestiegene öffentliche Interesse an den Umweltauswirkungen der Industrieprozesse führten zu ersten Umweltmanagementsystemen, vor allem in den USA. Seit 1993 gibt es in Europa die EMAS Verordnung, seit 1996 die internationale Norm DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsysteme, die Anforderungen an den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems definieren.

1.3 Wesentliche Schritte zur Einführung und Aufrechterhaltung eines Umweltmanagementsystems

Für eine erfolgreiche Einführung eines Umweltmanagementsystems muss die Geschäftsleitung bereit sein, v. a. personelle Ressourcen bereitzustellen. Dabei sind mindestens folgende Schritte notwendig:

  1. Verabschiedung von Umweltschutz-Leitlinien, einer Umweltpolitik.
  2. Benennung eines Umweltmanagementbeauftragten. Dieser ist dann verantwortlich für die Umsetzung aller weiteren Schritte.
  3. Übertragung weiterer Organisationspflichten auf Mitarbeiter durch die Geschäftsleitung.
  4. Ermittlung der IST-Situation: Erfassung der Tätigkeiten mit wesentlichen Umweltaspekten.
  5. Bewertung der Umweltauswirkungen: z. B. Ausmaß der Energienutzung, Umweltgefährlichkeit der Emissionen, Empfindlichkeit der betroffenen Umweltmedien.
  6. Ermittlung der relevanten umweltrechtlichen Anforderungen.
  7. Beurteilung der Beeinflussbarkeit von Umweltauswirkungen und Definition von möglichst quantitativen Umweltzielen.
  8. Verabschiedung eines Umweltprogramms: Maßnahmen zur Reduktion der wesentlichen Umweltauswirkungen, Verantwortlichkeiten, Zeithorizont und finanzielle Mittel.
  9. Dokumentation des Umweltmanagementsystems: Umwelthandbuch, Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen.
  10. Regelmäßige Bewertung und kontinuierliche Verbesserung der Leistung des Umweltmanagementsystems sowie der Umweltleistung durch Umweltaudits und Management Reviews.
 
Wichtig

Arbeitsschutzmanagementsysteme

Auch im Bereich des Arbeitsschutzes gibt es zertifizierbare Standards für Arbeitsschutzmanagementsysteme (z. B. ISO 45001). An der Stelle, an der im Umweltmanagementsystem die Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen gefordert wird, müssen im Arbeitsschutzmanagementsystem die Gefahren für die Mitarbeiter durch Gefährdungsbeurteilungen ermittelt und bewertet werden.

Alle diese Anforderungen folgen dem gängigen Regelmechanismus von Managementsystemen, dem PDCA-Regelkreis (PDCA steht für Plan, Do, Check, Act = Planen, Umsetzen, Prüfen, Anpassen).

 
Praxis-Tipp

Integrierte Managementsysteme

Die Einführung eines Umweltmanagementsystems ist nicht zwingend an ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem gebunden. Bestehende Systeme erleichtern es aber, weitere Managementsystem zu implementieren, da bestehende Organisations- und Dokumentationsstrukturen aufgegriffen werden können.

1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Zahl der betrieblichen Pflichten aus umweltrechtlichen Anforderungen ist vielfältig und für den Einzelnen unüberschaubar. Die Geschäftsleitung muss Pflichten dokumentiert an geeignete Mitarbeiter delegieren. Diese Mitarbeiter müssen in der Lage sein, diesen Pflichten nachkommen zu können. Um diese Aufbau- und Ablauforganisation rechtssicher zu gestalten, bietet sich ein systematisches Abarbeiten der notwendigen Schritte nach einem bestehenden Standard wie EMAS oder DIN EN ISO 14001 an. Ein Umweltmanagementsystem erleichtert somit die Erfüllung der umweltrechtlichen Organisationspflichten des Unternehmers. Nach diesen Normen kann man sich auch extern begutachten lassen. Dies generiert zwar zusätzliche Kosten. Den Verantwortlichen bietet dies aber auch eine zusätzliche Garantie, dass das Umweltmanagementsystem geeignet ist, die umweltrechtlichen Anforderungen rechtssicher umzusetzen und die Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern.

 
Achtung

Zertifizierung aufrechterhalten

Ist ein Unternehmen einmal zertifiziert, muss es in regelmäßigen Abständen nachweisen, dass das Umweltmanagementsystem aufrechterhalten und die Umweltleistung kontinuierlich verbessert wird. Die Aberkennung einer Zertifizierung erzeugt ein sehr schlechtes Image gegenüber dem Kunden und der Öffentlichkeit.

Im Fall eines Umweltschadens müssen...

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