Negative Einwirkungen auf den Boden sind oft "unsichtbar" und treten nicht so auffällig in Erscheinung wie Luft- oder Wasserverschmutzungen. Der Boden hat eine lebenswichtige Filter- und Pufferfunktion im Naturhaushalt und als Lebensgrundlage. Das Bundesbodenschutzgesetz ist die zentrale gesetzliche Regelung zum Bodenschutz.

Durch Bodennutzungen – z. B. Bebauung, Versiegelung, Verschmutzung, falsche Bewirtschaftung – gehen natürliche Bodenfunktionen wie Wasserspeicherfähigkeit, Fruchtbarkeit oder Lebensraum für Organismen verloren. Hinzu kommen noch die in der Vergangenheit angefallenen Altlasten, deren Aufspürung und Sanierung oft erheblich aufwendig ist.

Die Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland nehmen seit 2000 kontinuierlich zu, besonders stark wächst der Anteil an Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen (Abb. 1).

 

Abb. 1: Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Hektar pro Tag)[1]

Neben dem vorsorglichen Bodenschutz steht die Sanierung belasteter Böden und Altlasten im Mittelpunkt bodenschutzrechtlicher Anstrengungen. Darunter fallen z. B. Beseitigung oder Dekontaminierung schadstoffbelasteter Böden, Sicherungsmaßnahmen, um weitere Ausbreitungen zu verhindern oder auch Boden verbessernde Maßnahmen wie Erosionsschutz oder Entsiegelung verdichteter Böden.

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