Ein weiterer Ausgangspunkt ist das Systemprinzip bzw. der Systemgedanke. Dies bedeutet, das Arbeitsschutzmanagement

  • beschreibt den Kontext einer Organisation (eines Unternehmens) – siehe Anforderung 4 der DIN ISO 45.001:2018;
  • betrachtet Geschäfts- und vor allem Arbeitsprozesse ganzheitlich;
  • gestaltet Sicherheit und Gesundheitsschutz als Prozesse, d. h., die auch in anderen Bereichen praktizierte Prozessorientierung findet Anwendung. Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekte werden in die betrieblichen Management-, Produktions- und Unterstützungsprozesse integriert und die erforderlichen Maßnahmen als Prozesse gestaltet;
  • legt Aktivitäten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes das Regelkreisprinzip (Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren) zugrunde;
  • steuert die Arbeits- und Gesundheitsschutzprozesse, wobei es das Ziel ist, weniger zu kontrollieren und stattdessen mehr zu systematisieren (praktikabel zu regeln) sowie teilweise auch zu standardisieren.

Durch die Einbindung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die betrieblichen Ziele, sowie vor allem in die vorhandenen Prozesse und Aktivitäten, lassen sich Synergien nutzen, die den Aufwand reduzieren und die Wirksamkeit der Maßnahmen steigern. Der Synergiegedanke geht auch davon aus, dass die Qualität der Arbeit(sbedingungen) Auswirkungen auf andere Qualitätsbereiche hat und damit die Wirtschaftlichkeit positiv beeinflusst.[1]

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