Ausgehend von der bei weitem nicht neuen Erkenntnis, dass die Vorgaben und die gelebte Praxis der Führung entscheidenden Einfluss auf das Handeln der Mitarbeiter haben, geht das Arbeitsschutzmanagement von dem Prinzip "Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen erkennbare (erlebbare) Führungsaufgaben sein" aus. Hierzu sind im Rahmen eines Arbeitsschutzmanagements insbesondere

  • die Pflichten und Aufgaben der Führungskräfte festzulegen,
  • arbeitsschutzrelevante Kompetenzen in das Anforderungsportfolio von Führungskräften sowie die Führungskräfteentwicklung aufzunehmen,
  • die Pflichten und Aufgaben der Führungskräfte transparent zu machen,
  • die Führungskräfte auch an der Erfüllung ihrer Pflichten und Aufgaben in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bewerten sowie
  • Management Reviews durchzuführen.

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