Neue Chemikalien-Verbotsverordnung - welche Änderungen sollten Sie kennen?
Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Produkte. Sie enthält auch Anforderungen, die bei der Abgabe, also dem Verkauf, bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind. Nach ChemVerbotsV müssen hierbei z. B. umfangreiche Sorgfaltspflichten beachtet werden.
Nach der Chemikalien-Verbotsverordnung sind umfangreiche Sorgfaltspflichten zu beachten
Ob Chemiehersteller, Baumarkt oder Versandhändler, wer z. B. Methanol, Flusssäure, Schwefeldioxid oder Kaliumcyanid zum Verkauf anbietet, muss seine Pflichten kennen und einhalten, z. B.:
- muss für die geregelten Stoffe eine Erlaubnis bei der Behörde eingeholt werden,
- muss gegenüber der Aufsichtsbehörde eine laut §11 ChemVerbotsV sachkundige Person im Betrieb benannt werden.
Bei der Abgabe an Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten gelten z. T. erleichterte Anforderungen.
Nach der #ChemikalienVerbotsverordnung sind umfangreiche Sorgfaltspflichten zu beachten.
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Neue Chemikalien-Verbotsverordnung - Änderungen bei CMR und STOT
Bei Produkten, die als krebserzeugend, mutagen und fortpflanzungsgefährdend (CMR) gelten oder mit einer spezifischen Zielorgantoxizität (STOT) eingestuft sind, hat sich bei der Neufassung der Chemikalienverbotsverordnung einiges geändert. Die Dekra weist darauf hin, dass z. B. MDI-haltige Bauschäume nicht mehr unter die Verordnung fallen, während einige styrolhaltige 2K-Spachtelmassen neu aufgenommen wurden.
Neue Chemikalien-Verbotsverordnung - Sachkundige müssen sich fortbilden
Neu in der ChemVerbotsV ist auch, dass Sachkundige sich regelmäßig fortbilden müssen. Damit wird ihre Qualifikation dauerhaft sichergestellt. Zu den Aufgaben des Sachkundigen zählen u. a. die jährliche Unterweisung der Mitarbeiter sowie das Erstellen von Vorlagen für die Kommunikation innerhalb der Lieferkette.
Neue #ChemikalienVerbotsverordnung - #Sachkundige müssen sich fortbilden.
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