Neue ASR bekanntgegeben – alte Richtlinien verlieren Gültigkeit
Zum Jahresende wurden weitere Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) veröffentlicht. Seit 1. Januar gelten nur noch die neuen Fassungen. In den neuen Ausgaben sind zum Teil mehrere Arbeitsstätten-Richtlinien zusammengefasst. Vor allem aber sind die Angaben jetzt konkreter.
Neuerungen in den ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
Diese neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten umfassen 14 Seiten. Das zeigt schon, dass sie ausführlicher und dadurch konkreter sind als die beiden vorausgegangene Richtlinien. Die früher Arbeitsstätten-Richtlinie zu nicht durchtrittsicheren Dächern bestand aus einer Seite. Heute findet sie sich im letzten Kapitel der ASR A2.1 unter Punkt 7.1, Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern, in überarbeiteter Form wieder.
So wird unter anderem der Begriff Zugänge mit Beispielen wie Dachausstieg oder Luke näher bezeichnet. Außerdem wurde aus der „beauftragten Person“ eine „besonders unterwiesene und beauftragte Person“. Auch auf geeignete Anschlageinrichtungen für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wird in den neuen Regeln hingewiesen.
Zeichnungen und Definitionen in der ASR A2.1
Den größten Teil in der ASR A2.1 nehmen die Themen Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände ein. Schon beim ersten Blick erkennt man, dass jetzt Zeichnungen zum besseren Verständnis beitragen.
Insgesamt sind die Technischen Regeln klarer gegliedert und damit praxistauglich. Hilfreich ist besonders auch das Kapitel 3, Begriffsbestimmung. Hier werden alle Fachbegriffe mit ein oder zwei Sätzen verständlich und eindeutig definiert. So heißt es etwa: „Herabfallende Gegenstände sind auch solche Materialien, die umstürzen, abgleiten, abrollen oder auslaufen können.“
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