Über die Hälfte aller Hebebühnen sind mangelhaft
Damit keine technischen Mängel zu Unfällen führen können, ist jede Hebebühne nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch eine befähigte Person prüfen zu lassen, so will es die Betriebssicherheitsverordnung. Wie notwendig das ist, zeigt das Prüfergebnis der Dekra. Denn mangelhafte Hebebühnen stellen ein großes Gefährdungspotential dar.
#Dekra-Prüfung: über die Hälfte aller #Hebebühnen sind mangelhaft.
Click to tweet
58 % der Hebebühnen mangelhaft, 20 % als gefährlich eingestuft
Im ersten Halbjahr 2016 hat die Dekra rund 8.000 Hebebühnen in deutschen Werkstätten überprüft. Dabei waren 58 % mangelhaft. 20 % davon hatten gefährliche, 24% erhebliche und 25% geringe Mängel. Allerdings zeigte sich, dass die verschiedenen Hebebühnenarten unterschiedlich häufig Schwachstellen hatten.
Stempel-Hebebühnen überdurchschnittlich oft bemängelt, Säulen-Hebebühnen mit gravierendsten Mängel
Die Mängelquote lag bei Säulen- und Scheren-Hebebühnen bei 55-56 %.
Bei den Stempel-Hebebühnen wurden sogar 67 % bemängelt.
Bei dem Schweregrad der Mängel ergab sich allerdings ein anderes Bild. Gravierende Mängel traten bei
- 8 % der Stempel-,
- 13 % der Scheren- und
- 26 % der Säulen-Hebebühnen auf.
Mängelkatalog bei Hebebühnen ist breit gefächert
Als mangelhaft erwiesen sich die Bereiche:
- Elektrik und Elektronik,
- Bau und Ausrüstung,
- Schutzeinrichtungen sowie
- tragende Teile.
In Sachen Sicherheit scheint es bei Hebebühnen aller Art Nachholbedarf zu geben. Das Prüfergebnis im gleichen Zeitraum 2015 war fast genauso schlecht ausgefallen.
Hebebühnen sicher betreiben - was ist zu beachten
Mehr dazu, was Sie beachten müssen, um Hebebühnen sicher zu betreiben, erfahren Sie im Haufe-Beitrag Hebebühnen.
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
1.964
-
Arbeiten mit Absturzgefahr: Alles Wissenswerte zur G 41-Untersuchung
321
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
284
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
2752
-
Lärmbelästigung am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Maßnahmen
217
-
Wann ist ein Arbeitsunfall meldepflichtig?
2062
-
Bildschirmarbeitsplätze: Alles Wissenswerte zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
186
-
Gefährdungsbeurteilung erklärt: Pflichten, Fristen, Zuständigkeiten und mehr
170
-
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Alles Wissenswerte zur G 25-Untersuchung
168
-
Gefahrstofflager: Diese Punkte sind zu beachten
168
-
Flachdachrichtlinie 2026: Strengere Regeln für den Arbeitsschutz
03.03.2026
-
Abschaffung von rund 123.000 Sicherheitsbeauftragten
20.02.2026
-
Neue Herausforderungen für die Brandbekämpfung in Recyclinganlagen
12.01.2026
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
12.12.20252
-
Gefährdungsbeurteilung digitalisieren
11.11.2025
-
Richtig handeln bei Wegeunfälle
30.10.2025
-
„Bürokratieabbau darf nicht zum Sicherheitsabbau werden.“
29.10.2025
-
Warnwesten im Sicherheitscheck: ADAC-Test fällt "erschreckend" aus
29.08.2025
-
Arbeitsschutzschulungen bereits für ABC-Schützen
27.08.2025
-
Mit Einfacher Sprache zur erfolgreichen Sicherheitsunterweisung
21.08.2025
Josef Molnar
Fri Sep 30 14:55:09 CEST 2016 Fri Sep 30 14:55:09 CEST 2016
Schade, dass das Bild nicht zum Bericht passt. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Dekra Hebebühnen in Werkstätten geprüft hat und das Bild zeigt eine mobile Hubarbeitsbühne im Einsatz.