Kleinunternehmen Arbeitsschutz: Unterstützung der VBG

Die Arbeitsschutzorganisation ist für kleine Unternehmen schon unter normalen Bedingungen in der Praxis oft kosten- und zeitintensiv. In Zeiten der Coronavirus-Pandemie benötigen Betriebe mehr Unterstützung als sonst bei der Erstellung von Hygienekonzepten und der Festlegung von Schutzmaßnahmen.  

Die kostenfreie Kompetenzzentren-Betreuung der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) mit dem digitalen Kompetenzzentren-Portal (KPZ-Portal) hilft speziell kleinen Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die Vorgaben des neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der Bundesregierung bei der notwendigen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard fordert zusätzliche Maßnahmen

Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard fordert zum bestehenden Arbeitsschutz zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor der Pandemie in den Betrieben. Grundlage der Maßnahmenfindung ist die Gefährdungsbeurteilung. Zu beiden Themen unterstützen und beraten Betriebsärztinnen und Betriebsärzte gemeinsam mit Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Auch kleine Unternehmen sind verpflichtet, die Maßnahmen und die Beratung zu realisieren. Denn: Jedes Unternehmen – ab einem Beschäftigten – ist laut Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung nachzuweisen. Dank des KPZ-Portals der VBG können kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten kostenfrei, unkompliziert und mobil diesen Verpflichtungen nachkommen. Hier die Bausteine im Überblick:

Selbstlernen online

Nach der Anmeldung der Unternehmerin oder des Unternehmers unter kpz-portal.vbg.de mit der VBG-Kundennummer und persönlichen Daten erfolgt online ein auf die Branche abgestimmtes Selbstlernen. Auch die Nutzung mit mobilen Endgeräten ist möglich. Der Datenschutz ist sichergestellt.

Praxis-Check durchführen

Mit der Bearbeitung des individuellen PRAXIS-CHECKs dokumentiert das Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz. Neu integriert ist ein CHECK-PUNKT speziell zum Thema „Umgang mit Pandemien“, der den neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung für kleine Unternehmen übersetzt. Er bietet eine praktische Anleitung zur Prüfung, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und enthält konkrete Vorschläge, wie diese Maßnahmen umgesetzt werden können.

Mit der schriftlichen Bearbeitung des aktualisierten PRAXIS-CHECKs kommen kleine Unternehmen gleichzeitig der geforderten Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung nach. Mit dem Download oder Ausdrucken der Urkunde ist die Erfüllung der DGUV Vorschrift 2 gegenüber Behörden als Beleg nachweisbar.

KPZ-Hotline nutzen

Über die für Mitgliedsunternehmen kostenfreie KPZ-Hotline stehen im Anschluss Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit telefonisch und per E-Mail zur fachkundigen Beratung und praxisorientierten Unterstützung bei der Auswahl der Maßnahmen und Schutzkonzepte bereit –  auch zum aktuellen Thema Coronavirus-Pandemie.

Bei Bedarf an anlassbezogener kostenpflichtiger Unterstützung vor Ort, vermittelt der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Organisations-Dienst (ArSiD) der VBG an externe Fachleute.

Erforderliche Fortbildung

Nach spätestens fünf Jahren müssen Unternehmer an einer Fortbildungsmaßnahme (4 Lerneinheiten à 45 Minuten) teilnehmen. Hierfür können entweder die Online-Fortbildungsmodule auf dem KPZ-Portal, die Präsenz- und webbasierten Seminare der VBG oder vergleichbare Seminare bei anderen Berufsgenossenschaften, Kammern oder Verbänden genutzt werden.

Anmeldung zum KPZ-Portal

Informationen zur Anmeldung gibt es bei den Präventions­experten in den zuständigen Bezirks­verwaltungen der VBG oder direkt auf dem KPZ-Portal. Bereits vor der Anmeldung können sich die Nutzerinnen und Nutzer die Teil­nahme­bedingungen und FAQ anschauen, um vorab auf­tretende Fragen zu klären.

Kurze Erklär­filme bieten ­einen guten und schnellen Einstieg zur Struktur, zu den Inhalten des KPZ-Portals und dem Nutzen der KPZ-Betreuung. Sie möchten von den Vorteilen der Kompetenz­zentren-Betreuung der VBG profitieren? Melden Sie sich jetzt auf der Website des KPZ-Portals.