- Benzolhomologe (Toluol, Xylol): Alles Wissenswerte zur G 29-Untersuchung
- Hitzearbeiten: Alles Wissenswerte zur G 30-Untersuchung
- Belastungen des Muskel- und Skelettsystems: Alles Wissenswerte zur G 46-Untersuchung
- Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein: Alles Wissenswerte zur G 40-Untersuchung
- Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre: Alles Wissenswerte zur G 28-Untersuchung
- Schweißrauche: Alles Wissenswerte zur G 39-Untersuchung

Die arbeitsmedizinische Vorsorge G 30 richtet sich an Beschäftigte, die an extremen Hitzearbeitsplätzen wie einem Stahlkocher arbeiten müssen. In den meisten Fällen handelt es sich bei ihr daher um eine Eignungsuntersuchung, damit also auch eine Pflichtvorsorge, die darüber entscheidet, ob ein Arbeitnehmer körperlich in der Lage ist, besonders „heiße Tätigkeiten“ auszuführen.
Auch wenn eine isolierende Arbeitskleidung für Stahlkocher, Feuerwehrmänner, Schmiede, Gießer und andere Berufe an Hitzearbeitsplätzen die Temperaturbelastung bereits deutlich reduziert: Ohne ein Mindestmaß an körperlicher Resistenz gegenüber extremer Wärme können Arbeitsnehmer dort nicht eingesetzt werden.
Prüfung der Widerstandsfähigkeit gegen Hitze
Die G30-Untersuchung „Hitzearbeiten“ prüft genau diese physische Widerstandsfähigkeit der Beschäftigten. Der Arbeitsmediziner muss im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung daher feststellen, ob die Arbeitnehmer insbesondere nicht an Herz- und Kreislauferkrankungen, chronischen Atemwegserkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, chronischen Nieren- und Magen-Darmerkrankungen oder Suchterkrankungen leiden.
Handelt es sich um eine Angebots- oder Pflichtvorsorge?
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 30 ist in den meisten Fällen eine Pflichtuntersuchung.
Welche zeitlichen Abstände gelten für die G 30-Untersuchungen?
Die Erstuntersuchung wird vor Aufnahme der Tätigkeit durchgeführt. Bei Arbeitnehmern unter 50 Jahren werden die Nachuntersuchungen alle fünf Jahre (alle 60 Monate) wiederholt, bei Mitarbeitern über 50 Jahren alle zwei Jahre (24 Monate). Vorzeitige Untersuchungen können aber auch früher durchgeführt werden, etwa auf Wunsch des Arbeitnehmers.
Auch bei gesundheitlichen Bedenken des Arztes, der eine Bescheinigung über eine Vorsorgeuntersuchung befristet oder unter Bedingungen erteilte, oder nach einer mehrwöchigen Erkrankung kann ebenfalls eine vorzeitige Nachuntersuchung veranlasst werden. Der Arbeitgeber muss in jedem Fall dafür sorgen, dass die Nachuntersuchungen innerhalb von sechs Wochen vor Ablauf der Nachuntersuchungsfrist durchgeführt werden.
Wie laufen die G 30-Untersuchungen ab?
Gewöhnlich dauert eine Erstuntersuchung zwischen 45 und 90 Minuten. Mehr als 45 Minuten dauert die Untersuchung insbesondere dann, wenn der Arzt auch eine Ergometrie, also eine Untersuchung der allgemeinen körperlichen Belastungsfähigkeit, für notwendig hält. Neben einer Anamnese (Befragung nach medizinisch potenziell wichtigen Informationen) beinhaltet die G 30-Untersuchung folgende Punkte:
- eine umfassende körperliche Untersuchung im Hinblick auf die Tätigkeit, vor allem der oberen und unteren Luftwege, Hals-Nasen-Ohren, Herz-Kreislauf-System, Stoffwechsel, Neuro-Status, Bewegungsapparat,
- diverse Laboruntersuchungen, dazu gehören mindestens Blutbild, Kreatinin, Harnsäure, Urin,
- ein Ruhe-EKG,
- eine Ergometrie, vor allem wenn der Untersuchte über 40 Jahre alt ist und einer körperlich anstrengenden Tätigkeit nachgeht,
- eine Untersuchung der Lungenfunktion, gegebenenfalls eine Röntgenaufnahme der Lunge.
Diesen Untersuchungsumfang haben in der Regel auch die Nachuntersuchungen. Wichtig: Mit den Vorsorgeuntersuchungen nach G 26.2, 26.3 sowie G 41 sind die Inhalte der G 30-Untersuchung ebenfalls erfüllt.