Substitution von Gefahrstoffen - so geht's
Einen geeigneten Ersatzstoff oder geeignetes Ersatzverfahren zu finden, wie es die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verlangt, ist oft gar nicht so einfach. Deshalb ist es für die Praxis von Vorteil, dass das GHS-Spaltenmodell einfach zu handhaben ist.
GHS-Spaltenmodell: Hilfe bei der Substitution von Gefahrstoffen.
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Substitution von Gefahrstoffen: Sicherheitsdatenblatt und Spaltenmodell
Um einen Gefahrstoff zu bewerten, braucht es das Sicherheitsdatenblatt sowie eine Kopie der Spaltenmodell-Tabelle. In der Kopie lassen sich die entsprechenden Angaben markieren. Nachdem zwei oder mehrere Produkte ausgewertet wurden, können sie innerhalb der einzelnen Spalten miteinander verglichen werden.
Substitution: Wie sich Ersatzstoffe finden lassen
Schneidet ein potenzielles Ersatzprodukt in den 5 Spalten
- akute und chronische Gesundheitsgefahren wie z. B. krebserzeugend,
- Umweltgefahren wie z. B. gewässergefährdend oder Ozonschicht schädigend,
- physikalisch-chemische Einwirkungen wie z. B. explosiv oder oxidierend,
- Freisetzungsverhalten wie z. B. Gase und
- Verfahren wie z. B. offene oder geschlossene Verarbeitung
besser ab, als das aktuell verwendete Produkt, ist der mögliche Ersatzstoff gefunden.
Ist eine vollständige Verbesserung nicht abzuleiten, ist abzuwägen, welche Gefahr am meisten ins Gewicht fällt und welcher Stoff deshalb in Zukunft eingesetzt werden soll.
Wann empfiehlt sich Substitution nicht
Produkte, bei denen Informationslücken in den 5 Grundprüfungen vorhanden sind, sollten nicht als mögliche Ersatzstoffe in Erwägung gezogen werden. Denn vermeintlich weniger gefährliche Ersatzprodukte können in Wirklichkeit durchaus gefährlicher sein als das gängige Produkt.
Das GHS-Spaltenmodell finden Sie hier auf der Website des Instituts für Arbeitsschutz bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).
Checkliste Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
Mit der Haufe Checkliste Gefahrstoffe, Kontrolle Schutzmaßnahmen können Sie die Kontrolle durchführen, ob die Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen im Arbeitsablauf eingehalten werden und/oder ausreichend sind (GefStoffV).
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