
Wer das Arbeitsschutzgesetz anwenden will, muss es nicht nur verstehen, sondern auch auf den jeweiligen Bereich übertragen. Wie lässt sich Arbeitsschutz in der Galvanik erfolgreich umsetzen?
Die DGUV-Regelbroschüre „Branche Galvanik“ macht die Grundlagen des Arbeitsschutz in der Galvanik verständlich. Unternehmer sollen dabei unterstützt werden, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Normen in der alltäglichen Praxis umsetzen zu können.
Arbeitsschutz in der Galvanik
Da zur Galvanik drei Arbeitsbereiche gehören, sind hinsichtlich des Arbeitsschutzes diese Bereiche – Vorbehandlung, Oberflächenbehandlung und Nachbehandlung – unterschiedlich zu betrachten. Je nach Bereich treten unterschiedliche Gefährdungen wie Gefahrstoffe, bewegte Maschinenteile, Hitze oder Lärm auf.
Essentiell in der Galvanik: geeignete und ausreichende Erste-Hilfe-Maßnahmen. So sind u. a. in der Galvanik leicht und schnell erreichbare Not- und Augenduschen zu installieren. Die Duschen müssen eindeutig gekennzeichnet sein und alle Beschäftigten müssen eine Unterweisung erhalten, wo auch erklärt wird, wie die Not- und Augenduschen zu benutzen sind.
DGUV Regel 109-602 Galvanik
Mehr Hinweise gibt die DGUV Regel 109-602 Branche Galvanik. Sie geht gezielt auf die branchenspezifischen Gefährdungen ein und gibt zahlreiche praktische Tipps für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in der Galvanik.