Registranten müssen eventuell nachprüfen
Durch die Evaluation soll sichergestellt werden, dass Chemikalien nicht nur registriert, sondern auch aktuell bewertet werden können.
Die Stoffe, die nun genau geprüft werden sollen, wurden durch ein IT-Screening-Verfahren ausgewählt.
Ausgewählte Registranten müssen Dossiers nochmal überprüfen
Die ECHA hat fast 1.500 Unternehmen darüber informiert, dass ihr Registrierungsdossier eventuell in nächster Zeit durch die staatliche Behörde überprüft wird. Wer dann von seiner Behörde Post bekommt, wird darin aufgefordert, das Registrierungsdossier noch einmal genau zu überprüfen.
Dabei soll ermittelt werden, ob in den Registrierungsdossiers noch etwas zu ergänzen ist. Außerdem ist auf Mängel in den Dossiers zu achten, damit diese nachgebessert werden können.
REACH-Nachprüfung soll zeigen, ob weitere Verfahren notwendig sind
Mit der Nachprüfung soll u. a. festgestellt werden, ob für einen Stoff weitere Verfahren notwendig sind wie
- Compliance Check,
- Stoffbewertung,
- harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung,
- Bewertung von Stoffeigenschaften wie PBT, vPvB, ED oder
- die Durchführung einer Risikomanagementoptionsanalyse.
REACH fordert 5%-Stichprobe
Die ECHA muss laut der REACH-Verordnung mindestens 5 % aller für jeden Mengenbereich eingereichten Registrierungsdossiers prüfen. Die Dossiers werden entweder nach dem Zufallsprinzip oder aufgrund verdachtsgesteuerter Kriterien ausgewählt.
Generell können auch Registranten ihre Registrierungsdossiers überprüfen und mit neuen und/oder einschlägigen Informationen aktualisieren. Ziel ist es, bis 2020 u. a. alle besonders besorgniserregende Stoffe erfasst zu haben, damit sie durch weniger problematische Chemikalien ersetzt werden können.
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