60 % erfüllen gesetzliche Forderungen nicht
"Mit nicht-konformen oder schlecht dokumentierten Daten können weder Behörden noch Unternehmen etwas anfangen. Belastbare und eindeutige Informationen aus den Registrierungen sind entscheidend, damit industrielle und gewerbliche Verwender der Stoffe das Gefahrenpotenzial einschätzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen können. Unerlässlich sind die Informationen auch für die Hersteller von Verbraucherprodukten, die die Sicherheit und die sichere Handhabung ihrer Produkte garantieren müssen", wie das UBA betont.
ECHA prüft nur 5 % aller Registrierungsdossiers
Das ist umso problematischer, weil die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nur 5 % der Registrierungsdossiers überprüft und ggf. fehlende Daten nachfordert. Das UBA fordert daher auch, "den Anteil an Dossierbewertungen über die gesetzliche Mindestquote von 5 Prozent zu erhöhen."
REACH-Compliance: Auswertung der Datenverfügbarkeit aus den REACH-Registrierungen
Die Studie „REACH-Compliance: Auswertung der Datenverfügbarkeit aus den REACH-Registrierungen – Teil 1: Screening der Stoffe > 1000 tpa“ können Sie auf der REACH-Seite des Umweltbundesamtes abrufen.
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