Neuregelung des Genehmigungsrechts für Industrieanlagen
Bei den Richtlinien handelt es sich um das zentrale europäische Regelwerk für die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen in Europa. Sie wurden 2010 vom Europäischen Parlament und Europarat verabschiedet.
Strengere Vorgaben
Die Gesetzesänderungen in Deutschland sind notwendig, da die Vorgaben für die Überwachung der Genehmigungsauflagen verschärft wurden. Strenger sind auch die Anforderungen an die allgemeine Überwachung einer Anlage. Darunter fallen zum Beispiel die Fristen für Inspektionen durch die zuständigen Behörden. Weitere Neuregelungen betreffen unter anderem folgende Bereiche:
Wird eine Anlage stillgelegt, müssen der Boden und das Grundwasser danach wieder dem Ausgangszustand entsprechen.
Die Emissionsgrenzwerte der Anlage dürfen nur so hoch sein, wie das mit dem aktuellen Stand der Technik möglich ist.
Dass die Emissionsgrenzwerte entsprechend der technischen Möglichkeiten begrenzt werden, das gehört in Deutschland schon seit langem zum geltenden Recht. Doch andere Vorgaben entsprechen noch nicht den europäischen. Da Industrieemissionen auf vielfältige Art entstehen, betreffen die Änderungen auch unterschiedliche Gesetze.
Gesetzesänderungen
Die Anpassung an die EU-Richtlinie erfordert, dass folgende Gesetze in Deutschland geändert werden:
Bundes-Immissionsschutzgesetz,
Wasserhaushaltsgesetz,
Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Außerdem wird es neue Erlasse geben bei
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen,
Verordnung über das Genehmigungsverfahren von Anlagen,
Deponieverordnung.
Durch die strengeren Auflagen zum Grundwasser muss es auch eine neue Verordnung geben. Sie soll das Verfahren bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen sowie die Gewässerbenutzungen regeln.
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