Mehr Betreuungsangebote und Reform der DGUV Vorschrift 2
Die rund 3 Millionen Klein- und Kleinstunternehmen mit ihren 18 Millionen Beschäftigten tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Diese umfasst unter anderem die Gestaltung sicherer Arbeitsabläufe, die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden sowie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung – für Unternehmen von so geringer Größe ein erheblicher personeller, zeitlicher und finanzieller Aufwand, der sie nicht selten überfordert.
Im Rahmen eines Fachdialogs zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, der 2022 startete, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammen mit den Berufsgenossenschaften und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) praxisnahe Lösungen für eine bessere Betreuung kleiner Unternehmen entwickelt und eine Reform der DGUV Vorschrift 2 auf den Weg gebracht. Am Ende Februar 2025 fand als Bilanz dieser Initiative die „KKU-Ergebniskonferenz“ statt, auf der die neuen Weichenstellungen präsentiert wurden.
Anlaufstellen helfen Betrieben
Die Berufsgenossenschaften werden so zum Beispiel nach einheitlichen Grundsätzen Anlaufstellen einrichten, die Betriebe bereits ab der Gründungsphase gezielt bei der Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb beraten. Darüber hinaus begleiten die Anlaufstellen kleine Unternehmen mit Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangeboten und unterstützten sie bei der Gefährdungsbeurteilung.
Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: „Mit dem Fachdialog haben BMAS und Berufsgenossenschaften auf der bestehenden Rechtsgrundlage ihre Hilfestellung für kleine Betriebe ausgebaut und gemeinsame Standards definiert, die die Berufsgenossenschaften nun branchenspezifisch auf die Mitgliedsbetriebe ausrichten. Wichtig bei alldem ist: Sicherheit und Gesundheit in kleinen Betrieben zu fördern ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Genauso müssen vereinbarte Maßnahmen gut ineinandergreifen, um erfolgreich zu sein.“
Reform der DGUV Vorschrift 2
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ definiert die Pflichten von Unternehmern und Arbeitgebern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Als Ergebnis des Fachdialogs werden sich die Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für kleine Betriebe nun deutlich ändern.
So sieht die neue DGUV Vorschrift 2 beispielsweise vor, dass Kompetenzzentren die Betreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten übernehmen können, ein größerer Kreis an Berufen sich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden lassen sowie bestellt werden darf und Unternehmen Arbeitsschutz künftig flexibler organisieren können – je nach Branche auch mithilfe digitaler Betreuung.
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