Lagerung von Gefahrstoffen: neue TRGS 509

Mit der neuen TRGS 509 werden die Anforderungen für das Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie für Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter neu geregelt.

Die TRGS 509 wurde im November veröffentlicht. Mit der Technischen Regel 510 existierte bereits ein Standard für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Sie wurde überarbeitet.

Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern

Ortsfest sind nach TRGS 509 alle Behälter, die für ein stationäres Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen genutzt werden. Hierzu gehören u. a. Tanks und Silos.

In der TRGS 509 sind u. a. Anforderungen geregelt für:

  • Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
  • Bauliche Anforderungen an Läger, Füll- und Entleerstellen
  • Abstandsregelungen
  • Notwendigkeit von Ausrüstungsteilen und Anforderungen
  • Zusammenlagerung
IHK Südlicher Oberrhein
Schlagworte zum Thema:  Gefahrstoff, Lager